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	<title>Schweiz-EU Archives - Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik</title>
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		<title>Nicht so toll</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Aeschlimann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:44:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lesetipp]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Brexit hat nicht gebracht, was versprochen und erwartet wurde. Der Brexit hat nicht gebracht, was versprochen und erwartet wurde. Allein steht Grossbritannien schlechter da als wenn es EU-Mitglied geblieben wäre .Eine von der Stiftung Schweizer Perspektiven in Europa herausgegebene Studie zeigt, warum.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>Der Brexit hat nicht gebracht, was versprochen und erwartet wurde. Allein steht Grossbritannien schlechter da als wenn es EU-Mitglied geblieben wäre .Eine von der Stiftung Schweizer Perspektiven in Europa herausgegebene Studie zeigt, warum. </em></p>
<p class="text--normal">6-8 Prozent weniger Wirtschaftswachstum. 12-18 Prozent weniger Direktinvestitionen, 3-4 Prozent weniger Beschäftigung. Weiterhin Zuwanderung, aber nur noch 9 Prozent aus dem EU-Raum, dafür 75 Prozent von ausserhalb der Union.  Die höchste Staatsverschuldung seit den sechziger Jahren, höhere Einkommens- und Kapitalgewinnsteuern, höhere Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung. Zehn Jahre nach dem Austritt aus der Europäischen Union steht das Vereinigte Königreicht (UK) nicht gut da, und mit Sicherheit nicht so gut, wie es die Propaganda für den “Brexit” versprochen und erhofft hatte.</p>
<p class="text--normal">Warum das so ist, beschreiben die Oekonomen Jan Atteslander (ex-Economiesuisse) und Tobias Lock (Maynooth University, Irland) in einer Broschüre des Europa-Instituts Zürich, herausgegeben von der vor kurzem gegründeten Stiftung Schweizer Perspektiven in Europa. Sie messen die Brexit-Versprechungen an der Entwicklung der seit dem Austritt verflossenen zehn Jahre. Das Fazit nennen sie mit vornehmer Zurückhaltung “durchwachsen”. Zahlreiche Versprechen sind solche geblieben, und wo sie eingelöst wurden musste dies durch “erhebliche Kompromisse” erkauft werden.</p>
<h3><strong>Die Versprechen</strong></h3>
<p class="text--normal">Die <em>Brexiteers</em> verhiessen dem britischen Stimmvolk die Befreiung aus dem Joch der Brüsseler Regulierungen, die Rückkehr zur nationalen “Souveränität”, den Wegfall der Beiträge an die EU, die zur Sanierung des maroden nationalen Gesundheitsdienstes NHS eingesetzt werden könnten, ein “<em>Global Britain”, </em>das ohne Rücksicht auf die kontinentalen Partner vorteilhafter weltweit  agieren würde, und vor allem den Wegfall der Personenfreizügigkeit mit der EU, die Kontrolle über die eigenen Grenzen, das Ende der “Nettozuwanderung”. Das ist so nicht eingetreten. Anhand von öffentlichen Dokumenten, darunter eine Befragung von Unternehmen, zeigen Atteslander/Lock, was geschehen ist.</p>
<p class="text--normal"><strong>Migration: </strong> Zwar wurde die Nettozuwanderung durch striktere Bestimmungen, “was in der Form während der EU-Mitgliedsschaft so nicht möglich gewesen wäre”, gesenkt. Aber die Einführung eines Punktesystems nach australischem Muster (Fachkräfte hinein- Ungelernte aussen vor lassen) ist ausgeblieben. Die Zuwanderung aus dem EU-Raum ist drastisch zurückgegangen, aber drei Viertel der Zuwanderer stammen nun von ausserhalb – will heissen: sind Menschen nichtweisser Hautfarbe. Das ist schwerlich, was die Brexit-Befürworter im Sinne hatten.</p>
<p class="text--normal"><strong>Mehr Geld für den NHS: </strong>Die Brexit-Propaganda warb mit dem Argument, der britische EU-Beitrag (“350 Millionen Pfund pro Woche”) könne für den NHS verwendet werden. Es ist richtig, dass das NHS-Budget in den vergangenen zehn Jahren erhöht wurde. Aber ein Zusammenhang zu Brexit lässt sich laut Atteslander/Lock nicht belegen, da der Gesundheitsdienst aus dem allgemeinen Staatsbudget bezahlt wird, welches sich stark defizitär entwickelt hat.</p>
<p class="text--normal"><strong>Mehr Freiheit im Aussenhandel: </strong>In dem von den USA losgetretenen globalen Zollkrieg steht Brexit-Grossbritannien (10 Prozent US-Strafzoll) besser da als die EU (15 Prozent). Es hat sich der Transpazifischen Partnerschaft angeschlossen  und ein Freihandelsabkommen mit Indien erreicht. Mit dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz wurden Abkommen zur Sicherung des gegenseitigen Marktzugangs sowie – Neuland – das <em>Berne Financial Service Agreement </em>im Finanzdienstleistungssektor vereinbart.  Das alles vermag den “markanten Einbruch” der Einfuhren (minus 32 Prozent) aus und Ausfuhren in die EU (minus 27) Prozent nicht zu kompensieren, da der EU-Binnenmarkt der wichtigste Absatzmarkt für britische Produkte bleibt. Hinzu kommt, dass das Handels- und Kooperationsabkommen, das nach dem Austritt mit der EU ausgehandelt wurde, nicht alle Elemente der Mitgliedschaft abdeckt. Es fehlen die gemeinsamen Produktestandards, und die Kontroll- und Zulassungsverfahren bergen “technische Handelshemmnisse”, die von befragten Unternehmen als Hauptnachteile genannt werden.</p>
<p class="text--normal"><strong>Souveränität und Deregulierung: </strong>Die Befreiung von Brüsseler Regulierungen, gekoppelt mit der Sehnsucht nach nationaler “Deregulierung” ist nur zu einem kleinen Teil eingetreten (eine Errungenschaft scheint die Einführung von Weinflaschen in Pint-Grösse). 2000 EU-Rechtsakte wurden aufgehoben und bleiben deren 7000 weiter in Kraft. In zwei Bereichen, in denen London auf Souveränität pochte, biss man sich an Brüssel die Zähne aus. Die EU hielt ihrem Mitglied Irland im Fall der offenen Grenze zum britischen Nordirland die Stange. Damit diese Grenze offen bleibt, müssen Einfuhren nach Nordirland EU-konform bleiben. Grossbritannien musste schlucken, dass “hunderte” von EU-Regelungen weiter in Kraft bleiben – de facto eine Grenzkontrolle in der Irischen See.  Im Bereich der Fischerei musste es hinnehmen, dass EU-Fischer bis 2038 in britischen Gewässern aktiv sein dürfen.</p>
<h3><strong>Wieso es anders herauskam</strong></h3>
<p class="text--normal">An EU-Gegnern und Brexitbewunderern wird das schittere Fazit abprallen wie das Wasser an der Ente. Sie werden auf die verheerenden ökonomischen Auswirkungen der Covid-Pandemie und die energiepolitischen Verwerfungen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine verweisen, vielleicht auf das unzulängliche politische Personal, eventuell auf einen Mangel an Kooperationsbereitschaft und gutem Willen in Brüssel.</p>
<p class="text--normal">Geschenkt. Atteslander/Lock weisen auf einen simplen Grund hinter der unzulänglichen Umsetzung des Brexit hin: Nach der Abstimmung ist vor der Durchführung. Die Gespaltenheit des Landes, die sich im Referendumsresultat vom 23. Juni 2016 (51,89 % zu 48,11 %) zeigte, setzte sich in der Umsetzungsdebatte fort. Vertreter eines “weichen” Brexit bekriegten sich mit Vertretern eines “harten”. Das Resultat war ein monatelanges Geächze, in dem verloren ging, dass die Uhr tickte. Das Folgeabkommen nach dem Austritt musste innerhalb von zwei Jahren ausgehandelt werden, was bedeutete, dass zwischen der Unterzeichnung am Heiligabend 2020 bis zur Inkraftsetzung am Neujahrstag 2021 gerade acht Tage verblieben. Die Stichworte heissen hier “Unsicherheit” und “Verunsicherheit” – Faktoren, die Unternehmen als grösstes Hemmnis nennen.</p>
<p class="text--normal">Hinzu kommen die Übertreibungen der Propaganda und die Überschätzung der eigenen Stärke (“die EU braucht uns mehr als wir”), gepaart mit Unwissenheit über die Funktionsweise des Gegners. Ein Paradebeispiel lieferte der Abgeordnete David Davis, ein späterer Minister. Er verhiess den Bürgern, ein Brexit-UK werde mit Deutschland einen Freihandelsvertrag abschliessen. Ihm war offensichtlich nicht bewusst, dass der Aussenhandel in der EU – dem grössten Markt der Welt &#8211; vergemeinschaftet ist. Einzelne Mitglieder schliessen keine Handelsverträge.</p>
<h3><strong>Vergleich mit der Schweiz</strong></h3>
<p class="text--normal">Die Autoren wissen, dass die Schweizer Situation gegenüber der EU nicht eins zu eins mit Brexit-Grossbritannien verglichen werden kann. Die Schweiz gehört nicht zur Union und wird keinen Bruch vollziehen. Die Gemeinsamkeit liegt im Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ist er gefährdet, entsteht bei den Unternehmen die in Grosbritannien  zu beobachtende Verunsicherung. Im Fall der Schweiz würde die Unsicherheitsphase durch eine “Erosion” bestehender Abkommen laut Atteslander/Lock länger dauern.</p>
<p class="text--normal">Unerwähnt bleibt in der Untersuchung, dass Grossbritannien als EU-Mitglied sich in Brüssel mit einer selbstsüchtigen, auf das nationale Wohl bedachten Politik sehr erfolgreich in Szene setzen konnte. Beispiele sind die mehrfachen Anläufe zu Neuverhandlungen über vorteilhaftere Beitrittsbedingungen (“Briten-Rabatt”) oder die hartnäckigen britischen Widerstände gegen die Schliessung von Steuerschlupflöchern, etwa den Kanalinseln. Das klappte, solange innerhalb der Union agiert wurde. Es klappte weniger gut, als man es von ausserhalb versuchte. Dies sei an einem grundlegenden Missverständnis gelegen, erklären die Autoren: “Der Idee der Neuverhandlung des EU-UK-Verhältnisses lag ein bilaterales Verständnis der Beziehungen zugrunde, die eben nicht der Realität der EU-Mitgliedschaft als Teil einer Integrationsgemeinschaft, die auf der Gleichheit aller Mitglieder beruht, entsprach”.</p>
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		<title>Die Lehren des Brexit für die Schweiz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Toby Matthiesen*]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 16:52:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kolumne]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Schweizer Wissenschaftler Toby Matthiesen von der Universität Bristol wirft einen Blick auf die zehnjährige Entwicklung seit Grossbritanniens Austritt aus der Europäischen Union. Sein Fazit: Es funktionierte nicht. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal">Vor genau einem Jahrzehnt stimmte die britische Stimmbevölkerung über einen Satz von historischer Bedeutung ab: Sollte das Vereinigte Königreich Teil der Europäischen Union bleiben, oder austreten? 51.89% der Stimmen stimmten für einen Austritt. Damals lebte ich schon ein Jahrzehnt im Königreich, und war von der ganzen Sache schwer getroffen. Im Vorfeld der Abstimmung wurde extrem emotional argumentiert, und das Blaue vom Himmel versprochen (mit all dem Geld, das man angeblich einsparen würde, könnte man die Probleme im Land, zum Beispiel im Gesundheitssystem, lösen). Schlussendlich war der gemeinhin als &#171;Brexit&#187; bekannt gewordene Beschluss vor allem eine Protestabstimmung, gegen Immigration, gegen stagnierende Löhne, gegen die marode Infrastruktur, gegen das Wohlstandsgefälle im Land, eine Revolte der ländlichen Gegenden und kleineren Städte gegen die pro-europäischen Städte. Die Folgen sind gemeinhin bekannt. Das BIP ist 6-8% kleiner als es ohne Brexit wäre, die Währung zerfällt, die Staatsverschuldung steigt, die Exportwirtschaft darbt, die Infrastruktur ist noch maroder seit die EU nicht mehr für Schwimmbäder oder Schulen bezahlt, London durchlebt eine Immobilienkrise, die Universitäten, welche besonders stark von europäischen Fördertöpfen profitierten, wurden stark getroffen. Zudem ist die Immigration aus nicht-EU Ländern angestiegen und der rechte Nationalismus erstarkt. Europäern in Grossbritannien, und dazu gehören auch die über 40&#8217;000 Schweizer Bürger:innen, denn zum Zeitpunkt des Brexits waren auch sie im Land als Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, wurden neue administrative Hürden in die Wege gelegt, und viele fühlten sich nicht mehr willkommen, da sich der Abstimmungskampf ja explizit gegen sie, gegen uns, gerichtet hatte. Viele Europäer:innen verliessen das Land wieder oder mussten feststellen, dass die weltoffenen Städte, wo sie vornehmlich arbeiteten und wohnten, nicht die Mehrheitsmeinung im Land widerspiegelten.</p>
<h3><strong>Jahre der Unsicherheit</strong></h3>
<p class="text--normal"><strong> </strong>Wenn ich auf die Schweiz und die bevorstehende Abstimmung über eine 10-Millionen Schweiz schaue, mache ich mir grosse Sorgen, und meine Erinnerungen an den Brexit werden wach. Als Schweizer konnte man den Briten damals noch zugutehalten, dass sie nicht genau wussten, auf was sie sich einliessen (das Referendum von 2016 war erst das dritte in der Geschichte des Landes). Mit dieser Ausrede kann die Schweizer Stimmbevölkerung sich nicht behelfen, obschon aus dem Initiativtext der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» auch nicht absehbar ist, was für internationale Folgen eine Annahme haben würde. Wie beim Brexit wird argumentiert, dass eine Annahme eine Antwort auf infrastrukturelle Probleme darstelle, und jedenfalls von Befürwortern ausgeklammert, dass eine Annahme stattdessen das gesamte Netz der Beziehungen zur Europäischen Union und weitergehende <a href="https://www.aussenpolitik.ch/keine-aussenpolitische-selbstverstuemmelung/" class="text__link">menschenrechtliche Verpflichtungen</a> in Frage stellen würde. Ich kann mich noch gut erinnern, dass im Vorlauf zu Brexit das Beispiel der Schweiz immer wieder positiv aufgebracht wurde. Man wolle auch so eine Abmachung mit der EU, in der man einzelne Themenbereiche separat aushandeln kann, also einen bilateralen Weg. Die Bilateralen waren in vieler Hinsicht also sogar ein Vorbild für die <em>Brexiteers</em>. Die EU hat sich nach dem Brexit jedoch geweigert, einen solchen Weg zu beschreiten, und argumentiert, der bilaterale Weg mit der Schweiz sei historisch entstanden und einmalig. Erste Politiker wagen es jetzt, einen Wiederbeitritt zur EU vorzuschlagen, wohlwissend, dass dieser nur zu schlechteren Bedingungen als zuvor zustande kommen würde. Und die vielen Jahre der Unsicherheit haben Grossbritannien enormen Schaden zugeführt.</p>
<h3><strong>Verlorenes Jahrzehnt</strong></h3>
<p class="text--normal">Denn in vieler Hinsicht hatte Grossbritannien, wie heute die Schweiz, eine enorm profitable Stellung innerhalb des Europäischen Vertragsnetzwerks inne. Als Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaft mit einer eigenen Währung und als Insel, welche dem Schengenabkommen nie beigetreten ist, war das Land immer ein Sonderfall, und konnte sicherheitspolitisch und wirtschaftlich relativ autonom und als Brückenkopf zwischen der Welt und Europa agieren. Hiervon profitierten insbesondere der Banken- und generelle Dienstleistungssektor, und London wurde zur wohl reichsten und wichtigsten Stadt Europas. Doch diese positiven Argumente wurden damals von den <em>Remainers</em> nicht stark genug artikuliert, und der Dienstleistungssektor und London erfuhren enormen Schaden.</p>
<p class="text--normal">Eine Annahme der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» würde mittelfristig die Beendigung der Personenfreizügigkeit, und damit wohl auch des ganzen Vertragspakets der Bilateralen, bedeuten. Wie bei Brexit sind die Folgen nicht absehbar, und könnten verheerend sein, wirtschaftlich, sozial und geopolitisch. Grossbritannien ist eine Insel am Rand Europas, welche zeitweise die Hälfte der Welt beherrschte und mit dem Commonwealth ein Netzwerk von international Allianzen unterhält. Englisch ist die Sprache der Globalisierung, und das Land liegt strategisch zwischen den Zeitzonen Amerikas und Asiens. Die britische Armee unterhält immer noch Nuklearwaffen und weltweit Stützpunkte. Und trotz alledem hat Grossbritannien es nicht geschafft, die schweren Verluste des Brexits anderweitig zu kompensieren. Wenige der Commonwealth Staaten sind interessiert an einer wieder stärkeren Anbindung an die ehemalige Kolonialmacht. Die neu unterzeichneten Freihandelsabkommen mit Südkorea, Indien und den Golfstaaten können die Einbussen im Handel mit Europa nicht kompensieren, und treten erst jetzt, nach einem verlorenen Jahrzehnt, langsam in Kraft. Und der Brexit traf auch die vielen Briti:innen, welche in Europa leben, hart, denn ihre rechtliche Situation wurde durch den Brexit ebenso in Frage gestellt. In diesem Jahr kommt jetzt hinzu, dass sich Briti:innen bei der Einreise nach Europa bei dem neuen Entry/Exit System (EES) registrieren müssen, was zu langen Wartezeiten und viel Unmut führt.</p>
<h3><strong>10-Millionen-Initiative lässt Auslandschweizer hängen</strong></h3>
<p class="text--normal"><strong> </strong>Eine Annahme und die Aufkündigung der Bilateralen würden insbesondere auch die Auslandschweizer:innen, von denen die Mehrheit, rund eine halbe Million Menschen, in Europa leben, betreffen. Sofern sie nicht auch das Bürgerrecht ihres Aufenthaltslandes haben, müssten sie sich, wie wir damals beim Brexit, entweder einbürgern lassen, anderweitig eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, oder wenn sie die hohen Anforderungen hierfür nicht erfüllen würden, auswandern. Aber wohin? Ob Auslandschweizer:innen und ihre Familienmitglieder mit ausländischem Pass bei Erreichen der Obergrenze wieder zurück in die Schweiz gelassen würden, lässt der Initiativtext offen. Bleibt nur zu hoffen, dass Artikel 24 der Bundesverfassung, welcher allen Schweizer:innen das Rückkehrrecht garantiert, weiterhin gültig bleibt. Und was wäre, wenn wegen einer noch gravierenderen geopolitischen Krise, als wir sie jetzt erleben, eine grosse Zahl Auslandschweizer:innen in die Schweiz einreisen würde? Wäre die Limite von 9.5 bzw. 10 Millionen dann früher erreicht? Aus allen diesen Gründen haben wir im Auslandsschweizerrat bei unserer letzten Sitzung des höchsten Gremiums der Auslandsschweizerorganisation (ASO) fast einstimmig die <a href="https://www.swisscommunity.org/fileadmin/aso/Stellungnahmen_Medienmitteilung_Resolution/Medienmitteilung/2026-Medienmitteilungen/260320_MM_Sitzung_Auslandschweizerrat_Webseite.pdf" class="text__link">Nein-Parole</a> beschlossen. Was auf der Insel nicht funktioniert hat, wird mitten in Europa auch nicht funktionieren.</p>
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		<title>Decision Shaping mit der Schweiz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Aeschlimann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2026 19:33:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bilaterale III]]></category>
		<category><![CDATA[Bilaterale III - Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bilateralen III verleihen der Schweiz auch ein Stück Mitbestimmung in der Europäischen Union. Sie heisst «Entscheidformung» - «decision shaping». Das fordert den Föderalismus heraus. Vor kurzem wurde festgehalten, wie die Kantone mitwirken können. Der Generalsekretär der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erklärt, wie. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>Die Bilateralen III verleihen der Schweiz auch ein Stück Mitbestimmung in der Europäischen Union. Sie heisst «Entscheidformung» &#8211; «decision shaping». Das fordert den Föderalismus heraus. Vor kurzem wurde festgehalten, wie die Kantone mitwirken können. </em></p>
<p class="text--normal"><strong><em>Der Bundesrat hat vor kurzem festgelegt, wie die Kantone bei der Umsetzung der Bilateralen 3 mitwirken können. Wie funktioniert das?</em></strong></p>
<p class="text--normal"><strong>Roland Mayer: </strong>Der Bundesrat hat bereits im Oktober letzten Jahres den Grundsatz bestätigt, dass sowohl die Kantone als auch die Eidgenössischen Räte bei der Weiterentwicklung des Rechts, wenn die Bilateralen in Kraft treten, mitwirken können sollen. Was die Kantone betrifft, haben wir anschließend mit dem Bund, insbesondere mit der Abteilung Europa der Bundesverwaltung eine Vereinbarung ausgehandelt, die die Regeln dieser Mitwirkung festlegen soll. Die Mitwirkung basiert im Wesentlichen auf der Bundesverfassung Artikel 55 und auf dem Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone in der Außenpolitik. Das Problem ist, dass dieses Bundesgesetz keine Möglichkeit einer Vereinbarung vorsieht. Das war ursprünglich im Entwurf 1999 drin, ist aber dann vom Parlament rausgestrichen worden mit der Bemerkung, es brauche es nicht. Jetzt scheinen wir es wieder zu brauchen. Dazu brauchen wir eine Rechtsgrundlage.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Also einen Parlamentsentscheid.</em></strong></p>
<p class="text--normal">Der Bundesrat hat mit der Botschaft dem Parlament auch eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes für die Mitwirkung der Kantone und der Außenpolitik beantragt. Im Sinne der Transparenz, damit das Parlament dann auch weiß, über was es letztlich entscheidet, haben wir schon einmal mit dem Bund die Details ausgehandelt, wie diese Mitwirkung genau funktionieren soll. Der Entwurf dieser Vereinbarung wurde zusammen mit der Medienmitteilung des Bundesrates publiziert.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Was steht darin? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Nichts, was wir nicht schon in den letzten 20 Jahren praktiziert hätten. Aber es ist eine solide Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Die Vereinbarung legt im Prinzip das fest, was wir informell jetzt schon auch während den Verhandlungen praktiziert haben. Sie sieht im Wesentlichen vor, dass die Kantone mitwirken können, beziehungsweise Teil der Schweizer Delegation sind , wenn es darum geht, in den Arbeitsgruppen der EU-Kommission neues EU-Recht zu entwickeln. Also dort, wo die Schweiz das Recht hat, im Rahmen des Decision Shaping hier mitzumachen. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Kantone natürlich konsultiert werden müssen. Neu ist, dass die Kantone bei dem in den Bilateralen III vorgesehenen hochrangigen politischen Dialog zwischen dem Bund und der EU mitwirken können, wenn ihre Kompetenzen oder wesentlichen Interessen betroffen sind.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Wer ist gemeint, wenn Sie «die Kantone» sagen? Die KdK? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Das ist noch nicht bestimmt. Sobald das Parlament die rechtlichen Grundlagen festgelegt hat, wird die Vereinbarung von der KdK zu genehmigen sein. Die grosse Frage ist, wie wir uns organisieren. Wir werden intern noch schauen müssen, wer «die Kantone» sind. Aber auch hier haben wir eine jahrelange Erfahrung im Zusammenhang mit der Mitwirkung bei den gemischten Ausschüssen, bei der Umsetzung der bestehenden Abkommen, im Zusammenhang mit der Mitwirkung bei den Verhandlungen, die jetzt abgeschlossen wurden. Wir werden eine interne Organisation aufbauen, die festlegt, wer von den Kantonen konkret dann an diesen Arbeiten teilnimmt.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Wird das ähnlich vor sich gehen wie bei der Ausarbeitung von kantonalen Konkordaten? </em></strong></p>
<p class="text--normal">A la limite kann man das vergleichen. Bis anhin lief es so, dass wir – das heisst, das Generalsekretariat der KdK – die Kantone aufgefordert haben, uns zu verschiedenen Bereichen Experten zu nennen. Im Bereich Luftverkehr zum Beispiel ist das meistens ein Mitarbeiter des Kantons Zürich, wo der größte Flughafen ist. Dieser Vertreter wird dann von der KdK  mandatiert, die Interessen der Kantone zu vertreten und zu rapportieren, was gelaufen ist, damit das Thema den Kantonsregierungen unterbreitet werden kann,  falls politischer Handlungsbedarf besteht. Diese mandatierte Person ist dann in der Schweizer Delegation in Brüssel. Bis anhin hatten wir auch das System, für jedes Thema, bei dem die Kantone betroffen sind, sogenannte Arbeitsgruppen einzusetzen. Diese Arbeitsgruppen wurden eigentlich immer von einem Politiker, also von einem kantonalen Exekutivmitglied, geleitet und haben sich dann aus verschiedensten Experten der Kantone zusammengesetzt. Einer dieser Experten  war dann der Vertreter in der Schweizer Delegation in Brüssel.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Wird die kantonale Mitwirkung nach diesem System weiterlaufen?</em></strong></p>
<p class="text--normal">Das müssen wir noch überprüfen. Es gab gewisse Probleme, weil Mitarbeitende der kantonalen Verwaltungen ab und zu auch noch etwas anderes zu tun haben. Das ist das Problem mit dem Milizsystem. In den Verhandlungen zu den Bilateralen III haben  wir vermehrt die Generalsekretariate der Direktorenkonferenzen eingespannt, deren Aufgabe ja die Koordination der kantonalen Haltungen in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen ist.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Was wäre ein typisches Beispiel für die Mitwirkung der Kantone bei der EU-Rechtsentwicklung nach einer Annahme der Bilateralen III?</em></strong></p>
<p class="text--normal">Nehmen wir den Luftverkehr. Dort haben wir eine Rechtsentwicklung, die im Wesentlichen vorsieht, dass die Flughafenkantone neue Sicherheitsbestimmungen einführen müssen. Unser Vertreter wird uns informieren, was da kommt, was die Auswirkungen sein könnten. Auf dieser Basis werden wir intern eine politische Diskussion führen müssen. Wollen wir das? Trotz der dynamischen Rechtsübernahme muss die Schweiz ja immer noch jedes Mal zustimmen. Falls wir es wollen, wird zu bestimmen sein, was wir vorkehren müssen, beziehungsweise wo wir Einfluss nehmen können, damit die Regulierung der EU möglichst schweizverträglich ist. Das muss in einem ständigen Pingpong zwischen unserem Experten und unseren zuständigen Entscheidgremien vor sich gehen. Und hier liegt wahrscheinlich eine Schwierigkeit, denn je nachdem geht das ein bisschen schnell, und mahlen unsere politischen Mühlen  etwas langsam. Man muss also relativ sehr früh schon sehen, wo etwas für die Schweiz potentiell Gefährliches kommt, und wie man dem am besten entgegentreten kann.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Brüssel wartet nicht ?</em></strong></p>
<p class="text--normal">Nein, ganz sicher nicht. Man muss wirklich ganz am Anfang Einfluss nehmen. Fängt man an, Einfluss zu nehmen, wenn das Ding schon im Ministerrat oder im Parlament ist, dann ist es deutlich zu spät.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Wie wird entschieden, wenn sich kantonale Interessen zuwiderlaufen? Im Bereich Strom und Elektrizität haben wir auf der einen Seite die Bergkantone, die Sorge um die Hoheit über die Stauseen haben, und auf der anderen Seite diejenigen, die die europäische Netzstabilität höher gewichten. Wird die Vereinbarung solche Fälle regeln können? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Die Vereinbarung legt das Zusammenspiel zwischen dem Bund und der Gesamtheit der Kantone fest, und es ist nun einmal so, dass gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung der Bund zuständig für die Außenpolitik ist und Abkommen schliessen und Entscheide fällen kann, die auch im Kompetenzbereich der Kantone liegen.  Also haben wir hier einen impliziten Druck auf die Kantone, sich zumindest zu einigen, damit man den Bund überzeugen kann, eine gewisse Strategie oder einen gewissen Entscheid zu treffen. Es kann durchaus vorkommen, dass es unterschiedliche Interessen bei den Kantonen gibt. Dann müssen wir das im politischen Diskurs untereinander regeln. Deswegen wird wahrscheinlich wieder die KdK ins Spiel kommen, weil dort klare Spielregeln gelten. Wenn 18 Kantonsregierungen einer Position zustimmen, dann gilt das als Position der Kantone. Und wenn man sich nicht einig wird, wird letztlich der Bund entscheiden.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Es gibt kein Vetorecht eines Kantons? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Ein Kanton hat kein Vetorecht. Dafür hätten wir die Bundesverfassung ändern müssen. Im Zusammenhang mit den Bilateralen I hat man diese Mitwirkungsrechte diskutiert, und dort war die Meinung klar, dass der Bund auf jeden Fall das letzte Wort hat. Im heutigen Rechtsrahmen hat der Bund eine Begründungspflicht, wenn er gegen die Meinung der Kantone entscheidet. Das Ganze ist ein politischer und kein rechtlicher Prozess.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Werden die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Schweiz durch die Vereinbarung zu den Bilateralen III gestärkt?</em></strong></p>
<p class="text--normal">Ich würde sagen, Sie sind schon gestärkt. Die Bundesverfassung sagt, vor einem aussenpolitischen Entscheid müssten die Kantone angehört werden. Das ist relativ breit gefasst. Was ist ein aussenpolitischer Entscheid? Ist ein Brief, den Bern nach Brüssel schickt, schon ein Entscheid? Auch im Gesetz sind die Formulierungen bewusst offen gehalten, um beiden Seiten einen gewissen Spielraum zu wahren. Jetzt wird etwas stärker präzisiert, nicht auf Verordnungs-, sondern auf Vereinbarungsebene, das ist ungefähr die gleiche Regelungsdichte wie in einer Verordnung. So ist man zumindestens mal sicher, dass der Bund die ganze Übung nicht nach eigenem Gusto gestalten kann, oder dass nicht irgendein Chefunterhändler sagt, er möchte keine Kantone dabeihaben, das geht die nichts an.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Gibt es in diesem Szenario eine Art Initiativrecht der Kantone? Können die Kantone mit einem Anliegen an den Bund herantreten, wo dieser nicht von sich aus handelt?</em></strong></p>
<p class="text--normal">Ja, ganz sicher. Wir tun das jetzt schon. Wir haben einen Vertreter in Brüssel, der die Augen und Ohren offenhält für das, was dort läuft und die Kantone betreffen können. Wir werden den Bund sicher darauf aufmerksam machen, wenn wir etwas sehen und das Gefühl haben, der Bund sehe es nicht. Bisher hat das immer gut funktioniert.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>In einem aktuellen Fall scheint die Schweiz überrumpelt: Die EU will, dass das Arbeitslosengeld für Grenzgänger nicht mehr dort bezahlt wird, wo der Empfänger wohnt, sondern wo er arbeitet – also in der Schweiz und nicht mehr in Deutschland, Frankreich oder Italien. </em></strong></p>
<p class="text--normal">Diese Übung verfolgen wir seit 12 Jahren. Es ist der dritte Versuch, den sie gestartet haben, um diesen Paradigmenwechsel herbeizuführen, und jetzt scheinen sie langsam auf der Zielgeraden zu sein. Wir haben das zusammen mit dem Bund von Anfang an verfolgt und prüften auch die Konsequenzen. Aber im Moment können wir ja nicht in den Gesetzgebungsprozess der EU eingreifen, weil wir das <em>decision shaping </em>nicht haben.</p>
<p class="text--normal">In Zukunft könnte man hier früher agieren, wie wir das zum Beispiel im Schengen-Abkommen bei der Waffenrichtlinie gemacht haben. Als die Diskussion losging, ging natürlich sofort die Alarmglocke los, das Sturmgewehr zu Hause war betroffen, und da hat man dann tatsächlich eine sehr gute Lösung gefunden, die die Schweiz nicht allzu offensichtlich bevorzugt, aber bei der die Schweiz trotzdem die einzige Ausnahme bildet. Das sind so Dinge, bei denen man halt rechtzeitig handeln muss. Im Moment können wir das nur im Zusammenhang mit Schengen, weil wir sonst keine Mitwirkungsrechte haben.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Werden die Kantone in Brüssel stärker in Erscheinung treten? Deutsche Bundesländer zum Beispiel haben regelrechte Botschaften. Werden wir in Brüssel Kantonsbotschaften haben? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Die Diskussion wird sicher kommen, wenn die bilateralen Verträge angenommen werden. Sie wurde auch in der Vergangenheit schon ab und zu geführt.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Was denken Sie? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Die Ländervertretungen, die Sie anspechen, haben im Wesentlichen zwei Aufgaben. Die eine ist die Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die andere ist, an das Geld aus Brüssel heranzukommen. Die sind halt Mitglied. Der zweite Punkt ist  für uns nicht relevant, weil wir kein Mitglied sind. Also wir werden uns auf die Gesetzgebung konzentrieren müssen. Die Diskussion wird sicher geführt werden, ob wir dazu unsere Präsenz verstärken sollten. Auch die Wirtschaftsverbände sind daran, sich solche Überlegungen zu machen.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Werden Kantone mit bestimmten Interessen verstärkt Alliierte auf Gliedstaatenebene in anderen europäischen Ländern suchen? </em></strong></p>
<p class="text--normal">Das geschieht bereits heute. Ohnehin gibt es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und wenn man dort gemeinsam feststellt, dass es in Brüssel klemmt, wird man versuchen, auch mit Hilfe der jeweiligen Regierung des Mitgliedsstaats in Brüssel vorstellig zu werden. Herr Kretschmann ist ja zum Beispiel relativ häufig in Brüssel aufgetreten.</p>
<p class="text--normal"><strong><em>Wenn man Ihnen zuhört, könnte man glauben, die neue Mitwirkung bei der EU-Rechtsetzung &#8211; dem decision shaping – mache die Schweiz etwas interessanter für regionale Partner. </em></strong></p>
<p class="text--normal">Bei gewissen Partnern ist das heute schon so.  Baden-Württemberg zum Beispiel. Bayern fängt auch leise an, Vorarlberg ist auch interessiert, auch die norditalienischen Regionen. Sie merken, dass sich gewisse Probleme besser lösen lassen, wenn man sich zusammentut und die Hauptstädte darauf aufmerksam macht, dass an den Grenzen, die ja per Definition immer weit weg sind von den Hauptstädten Handlungsbedarf besteht. Es kommt langsam in die Gänge.</p>
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		<title>Den verlässlichen benachbarten Partner erkennen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christoph Wehrli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 06:46:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der diplomatische Vertreter der EU in Bern, Andreas Künne, hat bei der SGA dargelegt, was die Union unternimmt, um ihre Verteidigungs- und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zum Platz der Schweiz in Europa erklärte er, die EU sei mit dem bestehenden Geflecht von Verträgen «fundamental unzufrieden», aber die Bilateralen III seien eine gute Grundlage für die nächsten 10-15 Jahre. Er empfahl der Schweiz, die heute nicht selbstverständliche gemeinsame Basis von Werten und die Verlässlichkeit der EU als Partnerin zu erkennen und zu nutzen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>Der diplomatische Vertreter der EU in Bern, Andreas Künne, hat bei der SGA dargelegt, was die Union unternimmt, um ihre Verteidigungs- und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zum Platz der Schweiz in Europa erklärte er, die EU sei mit dem bestehenden Geflecht von Verträgen «fundamental unzufrieden», aber die Bilateralen III seien eine gute Grundlage für die nächsten 10-15 Jahre. Er empfahl der Schweiz, die heute nicht selbstverständliche gemeinsame Basis von Werten und die Verlässlichkeit der EU als Partnerin zu erkennen und zu nutzen. </em></p>
<p class="text--normal">Die SGA-ASPE ist zwar auf der Innenseite der Aussenpolitik tätig, hält den Blick dabei aber auch auf die Gegebenheiten im europäischen und internationalen Umfeld. In diesem Sinn hat sie den Leiter der EU-Delegation in der Schweiz, Andreas Künne, eingeladen, im Anschluss an ihre Generalversammlung in Bern über die aktuellen Prioritäten und Perspektiven der Europäischen Union zu sprechen. Der Botschafter tat dies, indem er «im Zeitalter des Nichtfriedens» eindringlich deren Kooperationsansatz, Rechtsgebundenheit und Verlässlichkeit hervorhob und zeigte, wie sie auf den Nachholbedarf in der Sicherheitspolitik und das relative Zurückfallen der Wirtschaft reagiert.</p>
<h3><strong>Säule der Stabilität in bedrohter Ordnung</strong></h3>
<p class="text--normal">Friedenssicherung durch Zusammenarbeit war von ihrem Ursprung her ein Prinzip und Ziel der EU, wie Künne in Erinnerung rief, und sie habe auf dem Weg der Verbindung von Souveränität und Integration schon viel erreicht. Heute, da die regelbasierte internationale Ordnung unter Beschuss sei, solle sie eine Säule der Stabilität bleiben. Der Vertreter der EU sprach an erster Stelle vom «imperialistischen» Krieg Russlands gegen die Ukraine und von dessen hybridem Krieg gegen westliche Staaten. Europa unterstütze das angegriffene Land wirksam, auch im humanitären Bereich – die Schweiz habe da «vielleicht» noch etwas Luft nach oben. «Russland gewinnt diesen Krieg nicht.» Die EU fordere einen gerechten und dauerhaften Frieden unter Wahrung der Souveränität der Ukraine, die bei den sie betreffenden Entscheiden vollwertiger Partner sein müsse. Das Land habe übrigens, bemerkte Künne, «unglaubliche Fortschritte» bei der Korruptionsbekämpfung gemacht, auch in der Perspektive eines Beitritts zur EU.</p>
<p class="text--normal">Die Lage wird aber auch dadurch gekennzeichnet, dass die USA ihr Engagement für die Sicherheit Europas infrage stellen, in der Aussenwirtschaftspolitik nationalen Interessen den Vorrang geben und Handelsregeln an Boden verlieren lassen. Die EU, sagte Künne, glaube hingegen an den Multilateralismus, unterstütze die Uno auch finanziell überproportional und verteidige gefährdete Werte wie Demokratie, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Dass ihr Modell nach wie vor attraktiv sei, zeige sich am Interesse vieler Staaten, ihr beizutreten.</p>
<p class="text--normal">Die amerikanische Aufforderung an Europa, selber mehr für die Verteidigung zu tun, gilt als legitim. Besonders in der Diskussion wies Künne auf die Massnahmen und Kredite hin, die speziell für gemeinsame Rüstungsbeschaffungen beschlossen worden sind. Eine Abhängigkeit von den USA bestehe, es gebe aber auch das Umgekehrte. Die EU werde allerdings nicht zur Militärorganisation (neben der NATO). Eine gemeinsame Armee – mit Soldaten, die bereit sind, «für Europa zu sterben» &#8211; könne er sich nicht vorstellen, ebenso wenig eine atomare Fähigkeit einschliesslich gemeinsamer Entscheide. Die Union seit weit weg davon, ein Staat zu sein, und das sei gut, denn die Europäer kämen nur in ihrer Unterschiedlichkeit voran. Auch was gegenwärtig zur Diskussion steht, eine Vertragsänderung zur vollständigen Abkehr von der Einstimmigkeitsregel in der Aussen- und Sicherheitspolitik, sei nicht zu erwarten.</p>
<h3><strong>Versuch zur Verringerung der Bürokratie</strong></h3>
<p class="text--normal">Die Verteidigungsfähigkeit hänge mit der Wettbewerbsfähigkeit zusammen, hielt der EU-Botschafter fest und räumte ein, dass Europa in letzter Zeit wirtschaftlich vergleichsweise Mühe hat. Ein «unglaubliches Potenzial» zum Produktivitätswachstum sieht er in der Weiterentwicklung des Binnenmarkts. Zudem verwies er auf die Massnahmen zur Reduktion der regulatorischen Lasten auf den KMU – Reformen, die allerdings oft auf Widerstand stiessen. Am Pariser Klimaabkommen hält die Union fest, ebenso am Anspruch, der Ort zu sein, wo saubere Technologien entwickelt und auf den Markt gebracht werden. An der Diversifikation partnerschaftlicher Handelsbeziehungen mit Dritten wird mit Erfolg gearbeitet. Die Konformität mit dem Recht der Welthandelsorganisation betonte Künne besonders auch mit Blick auf den Schutz der Stahlindustrie vor einer nicht zufälligen «hochsubventionierten Überflutung» &#8211; es gehe um eine Sicherheitsfrage. Die Schweiz sollte von den Restriktionen nicht betroffen sein.</p>
<h3><strong>Die Bilateralen III als Schlüssel</strong></h3>
<p class="text--normal">Die Beziehungen Schweiz – EU wollte Künne nicht isoliert, sondern im weiten Rahmen der gemeinsamen Herausforderungen und gemeinsamen Werte betrachten. Als Stichworte dazu nannte er: regelbasierte Ordnung mit der Uno im Zentrum, Solidarität mit der Ukraine und humanitäres Recht, aber auch Klimaschutz, künstliche Intelligenz und wirtschaftliche Sicherheit. Die Vorstellung von der Schweiz als Insel im stürmischen Meer – Sujet auch einer Postkarte aus der Zeit des Ersten Weltkriegs – sei überholt, das Land sei heute vom besten und verlässlichsten Nachbarn umgeben, den sie je hatte.</p>
<p class="text--normal">Mit den bisherigen Verträgen sei Brüssel indes «fundamental unzufrieden». Die Bilateralen III, über die nun das Parlament berät, seien eine logische Konsequenz und brächten Rechtssicherheit; ohne sie drohten die bisherigen Abkommen schrittweise ausgehöhlt zu werden. Welche Perspektiven gäbe es darüber hinaus? Künne antwortete, der EWR bleibe offen. Doch die EU sei mit dem neuen Vertragspaket als Grundlage für die nächsten 10 bis 15 Jahre zufrieden. Ein Beitritt zur EU, wo die Vertreter der Mitgliedstaaten entscheidungsfähig sein müssen, wäre mit der geltenden Bundesverfassung, speziell mit dem kollegialen Regierungssystem unmöglich.</p>
<p class="text--normal">Botschafter Andreas Künne äusserte in der Diskussion auch Dank an die Schweiz, dafür nämlich, dass sie in den sauren Apfel gebissen und den OSZE-Vorsitz übernommen habe. Wohl nur ihr habe es gelingen können, mit einer Einigung über Budget und Sekretariat die Organisation am Leben zu erhalten. Am wichtigsten sei die Stärkung des Büros für Demokratie und Menschenrechte.</p>
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		<title>A propos Denkfallen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rudolf Wyder]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:20:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kolumne]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger plädiert im «Bund» für eine Begrenzung der Zuwanderung durch «Aufenthaltsabgaben» und die Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU:   «Für die Personenfreizügigkeit sprechen nur – Denkfallen». SGA-ASPE-Vizepräsident Rudolf Wyder gibt Paroli.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal">Aussenpolitik auf Ökonometrie zu reduzieren, führt zu grotesken Schlussfolgerungen. So argumentiert Prof. Reiner Eichenberger (im «Bund» vom 22.04.) anhand bestimmter Zahlen, die Personenfreizügigkeit mit der EU schade dem Schweizer Normalbürger mehr als sie ihm nütze, also gehöre sie abgeschafft, und überhaupt wäre der Wegfall der Bilateralen wohl positiv. Das erinnert fatal an die Einflüsterungen der «Brexiteers». Inzwischen wissen’s die Briten besser: Sie haben sich durch derlei Kurzschlüsse zu einem kostspieligen Eigentor verleiten lassen.</p>
<p class="text--normal">Die Zahlen sind richtig und wichtig. Aber andere namhafte Ökonomen ziehen daraus umgekehrte Schlussfolgerungen. Eichenbergers «Beweisführung» gelingt nur dank radikaler Einengung des Gesichtsfeldes.</p>
<p class="text--normal">Ausgeklammert bleibt, dass die Personenfreizügigkeit ein nicht wegzudiskutierendes Element des europäischen Binnenmarkts ist, auf dem wir Schweizer selbstverständlich möglichst gleichberechtigt einkaufen und verkaufen wollen.</p>
<p class="text--normal">Unberücksichtigt bleibt, dass Personenfreizügigkeit auf Gegenseitigkeit beruht und Schweizerinnen und Schweizer selber eifrig davon Gebrauch machen. Im EU-Raum lebt eine halbe Million Schweizerbürger, in Frankreich allein über 200&#8217;000, in Deutschland mehr als 100&#8217;000, und es gibt ein stetes Kommen und Gehen. Wollen wir uns und unseren Kindern die Freiheit der Mobilität verbauen und der Schweiz deren Bénéfices in Form von Erfahrungen, Vernetzung, Innovationsfähigkeit vorenthalten?</p>
<p class="text--normal">Ausgeblendet bleibt, dass wir in vielen Branchen, vorab Gesundheitswesen, Tourismus und Landwirtschaft, auf Zuwanderung angewiesen sind und bleiben. Aufgrund der demographischen Trends ist absehbar, dass sich nicht nur in der Schweiz, sondern in Europa der Wettbewerb um Arbeitskräfte verschärfen wird.</p>
<p class="text--normal">Unerwähnt bleibt, was denn die Alternative sein soll, wenn wir das bilaterale Konstrukt mutwillig zum Einsturz bringen.</p>
<p class="text--normal">Ausser Acht gelassen wird schliesslich, dass die aktuelle geopolitische Entwicklung ein Zusammenrücken der europäischen Demokratien gebietet. Ist das der geeignete Moment, um uns aus dem Binnenmarkt zu verabschieden und unseren europäischen Partnern die kalte Schulter zu zeigen?</p>
<p class="text--normal">Aussenpolitik erfordert eine Gesamtsicht. Tunnelblick führt zu falschen Schlüssen. Prosperität und Sicherheit sind mit Abschottung unvereinbar. Die Idee, die Bevölkerung zu deckeln und Brücken zu unserer europäischen Umgebung abzubrechen, ist selbstzerstörerisch.</p>
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		<title>Akademische Kämpfer für ein Alpenmonaco</title>
		<link>https://www.aussenpolitik.ch/akademische-kaem-ein-alpenmonaco/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=akademische-kaem-ein-alpenmonaco</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Woker*]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 13:50:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bilaterale III - Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kolumne]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die SVP ist nicht allein. Im Luzerner Institut für Wirtschaftspolitik (IWP) bildet sich ein weiteres Sammelbecken für den nationalkonservativen Widerstand gegen die Bilateralen III. Mit fragwürdigen Argumenten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal">Die SVP ist nicht allein. Im Luzerner Institut für Wirtschaftspolitik (IWP) bildet sich ein weiteres Sammelbecken für den nationalkonservativen Widerstand gegen die Bilateralen III. Mit fragwürdigen Argumenten.</p>
<h3><strong>Meinungen und Tatsachen</strong></h3>
<p class="text--normal">Der verstorbene US Senator Daniel P. Moynihan hat einem verleumderischen Opponenten einmal zugerufen: <em>Everyone is entitled to his own opinion, but not to his own facts </em>– jeder darf seine eigene Meinung haben, nicht aber seine eigenen Fakten. Was das umfassende Vertragspaket der Bilateralen III anbelangt, das die künftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, damit den politisch und wirtschaftlich weitaus wichtigsten  Partnerländern der Schweiz umfassend regelt, kann man verschiedener Meinung sein. Wie Moynihan zu Recht bemerkte, können aber eindeutige Unwahrheiten nicht als lediglich  abweichende Meinungen  dargestellt werden.</p>
<h3><strong>Blochers letzter Krieg</strong></h3>
<p class="text--normal">Dass die Verbreitung von Unwahrheiten zu den bewährten Waffen der SVP und ihrer nationalkonservativen Mitstreitern in ihrer breit angelegten Kampagne gegen jede schweizerische Annäherung an Europa gehört, ist bekannt. Einzelne Schlachten mit europafeindlichem Inhalt, so die Chaos Initiative ( “10-Millionen-Schweiz”)), die Abschottungsinitiative (Grenzsicherung), die Pro Putin Initiative (Neutralität) und die Kompassinitiative sollen die Festung Bilaterale III sturmreif schiessen,  um diese dann mit Hilfe von Hellebarden im Abstimmungskampf zu bodigen.</p>
<p class="text--normal">Neu haben sich nun auch nationalkonservative Kräfte aus Luzern dem Krieg des Feldherren von Herrliberg gegen die Bilateralen III und damit zur Errichtung eines Alpenmonacos angeschlossen. Als akademische Krawattenträger ohne  formelle Allianz mit hemdsärmligen gen Brüssel ziehenden Hirtenkriegern, aber gleichermassen  mit dem Mittel der Verbreitung von Unwahrheiten.</p>
<h3><strong>IWP und Autonomiesuisse</strong></h3>
<p class="text--normal">Das Ende 2021 gegründete Institut für Wirtschaftspolitik IWP ist der Universität Luzern angeschlossen, arbeitet aber nicht mit universitären Mitteln, sondern wird von der Stiftung Schweizer Wirtschaftspolitik finanziert. Deren Stiftungsrat gehören die konservativen Milliardäre Alfred Schindler, Martin Hafner und Michael Pieper an, ebenso wie Thomas Jordan, ehemaliger konservativer Nationalbankpräsident. Laut der Stiftung sind im Rat ausdrücklich keine aktiven oder ehemaligen Politiker vertreten; offensichtlich zählt für sie ein oberster schweizerischer Währungshüter  &#8211;  der als erste Grosstat unnötigerweise die Bindung des Schweizerfranken vom Euro gelöst hatte und damit die Wettbewerbskraft der Exportindustrie dauerhaft untergraben hat  &#8211;  nicht zu den wichtigen Politikmachern der Schweiz.</p>
<p class="text--normal">Ein offensichtlicher Ableger des IWP ist das Komitee Autonomiesuisse, das sich als selbsternannte Verteidigerin des Schweizer “<em>f</em>ür die Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz<em>” </em>einsetzt, indem es wie die SVP den Kampf gegen die offizielle Europapolitik der Schweiz, speziell die Bilateralen III auf ihre Fahne geschrieben hat.  Die Gutachten des IWP erscheinen ganz vorne auf der Webseite dieser Vereinigung. Die Vereinigung  hat nun ihre eigene Grossoffensive gegen die Bilateralen III gestartet, mit bislang zwei Auftragsgutachten, welche unter dem Deckmantel akademischer Seriosität EU-feindliche Unwahrheiten wiedergeben. Die Gutachten stammen aus dem Umfeld des IWP.</p>
<h3><strong>Gutachten Nr. 1:  Schelker</strong></h3>
<p class="text--normal">Ein  “Gutachten zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des EU Vertragspakets und Einordnung aus Unternehmerperspektive”<em>, </em>von der Vereinigung Autonomiesuisse in Auftrag gegeben und von Prof. Mark Schelker, Université de Fribourg geschrieben, kommt zum Schluss, dass der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen III  für die Schweizer Wohnbevölkerung  deutlich geringer sei als vom Bundesrat kommuniziert. Schelker ist Mitglied im Beirat des IWP und vertritt dessen konservativ-neoliberales Gedankengut.</p>
<p class="text--normal">Entgegen seinem volkswirtschaftlichen Anspruch  ist das Gutachten mehr rechtlicher als wirtschaftlicher Natur, widerspiegelt alle die falschen Interpretationen von  Autonomiesuisse.und lässt damit an wissenschaftlicher Seriosität und politisch unabhängiger Gesinnung zweifeln.</p>
<p class="text--normal">Ein Beispiel aus dem Strauss von Unwahrheiten im Gutachten: Die Annahme, dass der Status-quo im Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Ländern nach einer Ablehnung der Bilateralen III weiterbestehe, wird durch die politischen Realitäten und Erfahrungen widerlegt. Fakt ist, dass die bestehenden Verträge (Bilaterale I und II) laufend erodieren. Bei den Medizinalprodukten besteht wegen fehlender Aufdatierung keine gegenseitige Anerkennung zwischen der EU und der Schweiz mehr. Die schweizerische Firma Ypsomed beispielsweise musste 30 Mio Fr. für die Neu-Zertifizierung ihrer Produkte in Deutschland aufwenden.  Kleinere Firmen können solche Änderungen nicht verkraften.  Als nächstes wird dasselbe Problem für einen absolut zentralen Pfeiler der schweizerischen Wirtschaft entstehen: die Maschinenindustrie.</p>
<p class="text--normal">Der Wegfall solcher Vorteile hat nach Brexit rund  20’000 britische KMU’s gehindert, weiter in die EU zu exportieren, da sie alle zu klein waren, um die Produktion und damit Zertifizierung  in ein EU-Land auszulagern.</p>
<h3><strong>Gutachten Nr.2:  Richli</strong></h3>
<p class="text--normal">Prof.em. Paul Richli ist ehemaliger Rektor der Universität Luzern und hatte in dieser Eigenschaft die 2016 ins Leben gerufene Wirtschaftsfakultät der Uni gegen erheblichen politischen Widerstand durchgeboxt. Die Hochschule Luzern – nicht dasselbe wie die Universität Luzern &#8211; verfügt  bereits seit 1971 über eine renommierte Wirtschaftsfakultät, womit die Gründung einer zweiten universitären Wirtschaftsausbildungsstätte im überschaubaren Luzern nicht offensichtlich erschien. Wie erwähnt ist das IWF der Universität angegliedert und so erstaunt nicht, dass Richli nun via IWF seine eigene, akademisch verbrämte Breitseite gegen die Bilateralen III abfeuert.</p>
<p class="text--normal">Befremdlich für einen Autor dieses Zuschnitts erscheint allerdings der radikale Tenor seiner Argumente, mit denen er akademisch verbrämt das SVP Schlagwort von einem angeblichen “Unterwerfungsvertrag” der Schweiz gegenüber der EU wiederbetet. Genau das Gegenteil ist wahr: Die Bilateralen III sind ein Beteiligungsvertrag, weil sie eine schweizerische  Mitwirkung an Gesetzgebung zur Regelung des Binnenmarktes vorsieht. Dass der Europäische Gerichtshof EuGH über wichtige Begriffe entscheidet, die im Binnenmarkt Anwendung finden, ist eine Notwendigkeit, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Davon profitiert die schweizerische Wirtschaft und damit auch die Schweiz.</p>
<h3><strong>Argumente, nicht Unwahrheiten, auch in den Medien</strong></h3>
<p class="text--normal">Moynihan’s Gesetz gilt neben der SVP nun auch für das IWP und seine finanziellen Hintermänner. Argumente ja, Unwahrheiten nein. Mit deren schamlosen Verbreitung, sei es mit Hellebarden oder mit akademischem Anstrich, öffnen sich beide dem Vorwurf, nicht für die Schweiz, wie wir sie kennen und lieben, sondern für ihre Eigeninteressen zu kämpfen. Jene Interessen, die sich in einem libertären Alpenmonaco, fern jeder europäischen Ordnungs- und  Sozialpolitik, am wohlsten fühlen würden.</p>
<p class="text--normal">Die NZZ Inlandredaktion mit der Feder der notorischen EU-Feindin Katharina Fontana, die TA Medien mit einem Gastkommentar von Markus Somm, Chefredaktor des zum nationalistischen Hetzblatt mutierten Nebelspalter, haben beide sogenannten Gutachten ernsthaft-wohlwollend besprochen. Auch ihnen ist Moynihan’s Gesetz in Erinnerung zu rufen.</p>
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		<title>Gefährliche Kurzsichtigkeit in der Aussenpolitik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Cottier*]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 12:31:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bilaterale III - Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Multilateralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
		<category><![CDATA[Schweizer Aussenpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der veränderten globalen Situation lassen sich Souveränität und Sicherheit der Schweiz nicht mehr im Alleingang, sondern nur in einer Allianz sichern. Die naheliegende Partnerin ist die Europäische Union. Die Bilateralen III bilden dazu einen wichtigen Baustein. Sie sind Voraussetzung für notwendige Abkommen zur militärischen Sicherheit und wirtschaftlichen Resilienz.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>In der veränderten globalen Situation lassen sich Souveränität und Sicherheit der Schweiz nicht mehr im Alleingang, sondern nur in einer Allianz sichern. Die naheliegende Partnerin ist die Europäische Union. Die Bilateralen III bilden dazu einen wichtigen Baustein. Sie sind Voraussetzung für notwendige Abkommen zur militärischen Sicherheit und wirtschaftlichen Resilienz.</em></p>
<p class="text--normal">Die aussenpolitische Debatte der Schweiz ist durch Kurzsichtigkeit und wie die Innenpolitik durch Sonderinteressen geprägt. Gepaart mit der Langsamkeit direkt-demokratischer Institutionen resultieren Isolation und Verspätung, die zeitgerechtes Handeln beinträchtigen. Das zeigt sich in Fragen der Sicherheit und Verteidigung. Es zeigt sich in der Europapolitik und in der Handelspolitik sowie der Entwicklungspolitik und auch in Fragen der Migration. Die einzelnen Bereiche werden isoliert behandelt. Sie müssen besser aufeinander abgestimmt werden und bedürfen einer längerfristigen Optik und Perspektive. Wer für eine wirksame Landesverteidigung ist, muss die Bilateralen III zwingend unterstützen und den Schulterschluss mit der EU befürworten. Die Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen US-Regierung in der Handelspolitik kann nur im Verbund mit der EU und im Schulterschluss mit anderen liberalen Demokratien erfolgreich geführt werden.</p>
<h3>Sicherheit und Neutralität</h3>
<p class="text--normal">Die Sicherheit der Schweiz und damit ihre direkte Demokratie, ihr Föderalismus können im Alleingang nicht mehr sichergestellt werden. Die Luftvereidigung ist angesichts ihrer Tragweite, ihrer Kosten und ihres Einsatzes notwendigerweise schon heute ein grenzüberschreitendes europäisches Projekt. Sie kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zeitgerecht sichergestellt werden und fliegt de facto unter dem Radar der Neutralität. Was für die Luftverteidigung gilt, gilt heute für die gesamte Verteidigung. Hybride Angriffe können nachrichtendienstlich nur in enger Zusammenarbeit mit Bündnispartnern pariert werden. Offenen Angriffen kann nur in enger Zusammenarbeit aller Streitkräfte erfolgreich entgegengetreten werden. Die Schweizer Armee wird dazu selbst bei einer vollen Ausrüstung allein nicht in der Lage sein. Sie kann ihren wichtigen Beitrag nur im Verbund leisten. Nur so kann eine wirksame Dissuasion erzielt werden. Auszugehen ist von einer Bedrohung, bei der Russland, von China und anderen Autokratien mit Ressourcen unterstützt und von den USA geduldet, das Territorium der alten Sowjetunion als Einflusssphäre wiederherstellen will und damit auch mit Westeuropa und der EU und NATO Staaten in Konflikt gerät. Es geht um die Verteidigung der liberalen Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Eine nächste Generation bilateraler Abkommen der Schweiz mit der EU (Bilaterale IV) muss sich daher notwendigerweise und rasch mit Schwergewicht der Resilienz und der Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik zuwenden. Dazu müssen die erforderlichen Abkommen abgeschlossen werden können. Ein Verteidigungs- und Rüstungsabkommen mit der EU ist erforderlich. Das Verhältnis zum im Aufbau befindlichen europäischen Pfeiler der NATO muss gefunden und der Beitrag der Schweiz abgesteckt werden. Die Zeit drängt.</p>
<p class="text--normal">Allein, es fällt den Eidgenossen schwer, über ein neues Bündnis nachzudenken. Ausgerechnet sie, die sich mit einem Bündnis über Jahrhunderte verteidigt haben und eigentlich in Allianzen denken müssten. Die heutige und künftige Herausforderung wird verdrängt. Kurzfristigkeit herrscht vor. Man baut weiter auf den unentgeltlichen Schutz der NATO und den Alleingang in der frommen Hoffnung, als Sonderfall verschont zu bleiben. Man geht weiterhin im Alleingang von unrealistischen und ungerechten Vorschlägen zur Finanzierung der Verteidigung und Rüstungsbeschaffung auf Kosten anderer Aufgaben des Bundes im Rahmen des ordentlichen Budgets aus. Dringliche Rüstungsgüter können nicht zeitgerecht beschafft werden, und dies nur zu überhöhten Preisen. Zwei Drittel der Truppen sind nicht ausgerüstet und unabsehbar nicht kriegstauglich. Man hält gleichwohl unbeirrt an der Neutralität fest. Nur wenige stellen sie grundlegend in Frage. Sie verhindert heute die wirksame Unterstützung der Ukraine und damit der Frontlinie demokratischer Verteidigung gegen imperiale und autokratische Anfechtung. Die Schweiz wird als Demokratie Westeuropas in die Geschichte eingehen, die trotz Beteiligung an den Wirtschaftssanktionen der EU gemessen am pro-Kopf-Einkommen der Ukraine am wenigsten Hilfe geleistet hat, das meiste zudem im Inland, um die Kosten der Flüchtlinge zu decken. Noch immer weder Angreifer und Opfer trotz Gewaltverbot der Vereinten Nationen rechtlich gleichbehandelt. Die vom Parlament 2025 angenommene Revision des Kriegsmaterialgesetzes stösst in Europa auf Kopfschütteln. Das zeigt, dass die Neutralität im Klartext in Europa keine Akzeptanz mehr geniesst. Auf die neutrale Schweiz ist im Kriegsfall kein Verlass. Somit kann die Schweiz auch keine Unterstützung einfordern. Die Neutralität verhindert eine notwendige Bündnispolitik und belässt das Land im Alleingang. Die Neutralitätsinitiative der SVP und ein Gegenvorschlag des Ständerates wollen die Isolation sogar verfassungsrechtlich zementieren. Unsere Verteidigungsindustrie durchlebt seit Jahren einen Überlebenskampf, den sie wegen der Neutralität letztlich verlieren könnte, mit unabsehbaren Folgen für unsere Armee.</p>
<h3>Introvertierte EU-Debatte</h3>
<p class="text--normal">Wir müssen davon ausgehen, dass ohne Bilaterale III auf absehbare Zeit keine Abkommen im Bereich der Sicherheit mit der EU möglich sein werden. Sicher ist, dass eine Ablehnung der Vorlage die Aushandlung stark erschweren und verzögern wird. Die Flanke der Sicherheitspolitik bliebe für Jahre offen und schutzlos. Ohne Bilaterale III kann das Vertragswerk auch in wirtschaftlichen Fragen nicht weiterentwickelt werden, namentlich gegen die zunehmende Abschottung der Europäischen Union in Folge der US-chinesischen Auseinandersetzung, um sich vor Handelsumlenkungen aus Drittstaaten und um die eigene Industrie und Arbeitsplätze zu schützen. Kurzsichtig hat sich die Schweiz gegen eine Aufdatierung des Freihandelsabkommens und dessen Unterstellung unter die Schiedsgerichtsbarkeit gestellt. Die im Sommer 2026 in Kraft tretenden Stahlzölle sind nur ein Vorspiel dessen, was auf die Schweiz zukommen kann. Es ist nicht böser Wille der EU, sondern sind globale strukturelle Gründe, welche die Union zwingen, ihre Reihen zu schliessen und gegen aussen entschlossen gegen Handelsumlenkungen zu handeln. Darin kurzsichtig einen Grund gegen die Bilateralen III zu sehen, entbehrt jeder Logik. Es bedarf vielmehr eines weitsichtigen Junktims von Sicherheits- und Europapolitik. Die Bilateralen III dürfen nicht länger isoliert betrachtet werden. Sie bilden einen Baustein, ohne den weitere Abkommen und damit der bilaterale Weg künftig nicht gesichert werden können.</p>
<p class="text--normal">Allein, nach wie vor ist der Widerstand gegen die Bilateralen III verbissen. Man lässt sich alle Zeit und wiegt sich in Sicherheit. Ein Junktim zur Bedrohungslage wird nicht gemacht, mit Ausnahme der Hellebarde. Man muss leider davon ausgehen, dass wie schon 1992 nicht alle Mitglieder des Bundesrates hinter dem Abkommen stehen werden, obwohl sie nach der Unterzeichnung dazu völkerrechtlich verpflichtet sind. Weiterhin steht in der öffentlichen Debatte im Vordergrund, ob die dynamische Rechtsübernahme in einzelnen Sektoren die Souveränität der Schweiz aushöhlt und dem Europäischen Gerichtshof ausliefert. Die Gerichtsbarkeit wird als Fremdkörper gegen die Demokratie ins Feld geführt, als ob die föderale Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundesgerichts den Kantonen und ihrer Demokratie je geschadet hätte; als ob Demokratie und Rechtstaatlichkeit voneinander getrennt werden könnten. Dass der Gerichtshof ein wichtiger Garant europäischer Rechtstaatlichkeit ist, fällt in der Debatte nicht ins Gewicht. Weiterhin wird argumentiert, dass die Schweiz vielmehr ein neues Freihandelsabkommen mit der EU brauche, obwohl die Erfahrung Grossbritanniens nach dem Brexit klar belegt, dass das nicht genügen kann und mit massiven Wohlstandsverlusten verbunden wäre. Sonderinteressen dominieren. Der Kündigungsschutz von Funktionären für die Gewerkschaften, obwohl hier kein Bezug zu Marktbeteiligung besteht. Die Hoheit der Kantone über die Wasserzinse und Konzessionen, obgleich im Stromabkommen klarerweise keine Verpflichtung zur Marktöffnung besteht und bei Rechtsänderung künftig durch ein <em>opting-out</em> vermieden werden kann. Die Schutzklausel in der Freizügigkeit, obgleich die Herausforderungen vor allem in der Raumplanung, im Baurecht und Mietrecht und in der Entwicklungszusammenarbeit liegen – alle von den Verträgen nicht betroffen. All diese Einwände der Nabelschau sind in der Debatte wichtiger als die strategischen Interessen des Landes. Das Parlament droht sich im Verlauf des Jahres an Detailfragen der Umsetzung aufzureiben und das Vertragswerk mit der Unterstellung unter das doppelte Referendum zusätzlich zu gefährden. Der Bezug zur Sicherheit und geopolitischen Entwicklung wird dabei ausgeblendet. Das gleiche gilt für die US-Handelspolitik.</p>
<h3>Unterschätzte US-Debatte</h3>
<p class="text--normal">Die von der gegenwärtigen US-Regierung vom Zaun gebrochene Umwälzung der globalen Ordnung und die Aufkündigung der Pax Americana in der Schweiz wird von den Gegnern der Bilateralen III kleingeredet, um diesen ja nicht indirekt Unterstützung zu gewähren. Der MAGA-Kulturkampf passt der SVP und anderen nationalistischen Kräften durchaus ins Konzept. Seine Rhetorik unterstützt diese im Kampf gegen EU, die Einwanderung und die Bilateralen III. Sie erhofft sich auf Grund der 2025 veröffentlichten Sicherheitsstrategie <em>National Security Strategy of the United States of America</em> Unterstützung aus Washington in der Durchsetzung ihrer Anliegen und beim Rückbau der europäischen Integration. Ein Europa, der Vaterländer, von Rechtsaussenparteien regiert, ist gemeinsames Ziel, auch wenn dies ein Ende friedlicher Kooperation in Europa bedeutet. Man muss sich bewusst sein, dass diese Politik gegen die EU sowohl von der Trump-Regierung, von Russland und von China Unterstützung geniesst. Sie richtet sich gegen das Völkerrecht, das Europarecht und die Rechtstaatlichkeit. Sie richtet sich gegen die liberale Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Sie richtet sich damit auch direkt gegen unsere direkte Demokratie.</p>
<p class="text--normal">Die Handelspolitik des Bundesrates und der Wirtschaft gegenüber den USA leistet diesen Entwicklungen Vorschub. Man nimmt sogar Beleidigungen der Bundespräsidentin in Kauf, im Bemühen, sich anzupassen. Dass die Wirtschaft rasche Entlastung suchte, ist verständlich, aber kurzsichtig gedacht. Das Bekenntnis zur multilateralen, regelbasierten Ordnung wird zum reinen Lippenbekenntnis. Das in Arbeit stehende Handelsabkommen mit den USA wird das WTO-Recht krass verletzen, auch seitens der Schweiz. Man nimmt dies opportunistisch in Kauf und untergräbt damit das internationale Recht, von dem die Schweiz als mittlere Handelsmacht abhängt. Das Abkommen wird sein Papier nicht wert sein: Denn die Trump-Administration hält sich in den äusseren Beziehungen nicht an das Recht. Das Völkerrecht ist für sie erklärtermassen irrelevant. Washington kann heute auf Anpassung und Gefügigkeit zählen und muss nicht mit Widerstand rechnen. Die Schweiz hat damit wirtschaftspolitisch ihre Souveränität im Verhältnis zu den USA verloren. Sie kann in ihren Beziehungen zum zweitwichtigsten Handelspartner nicht länger auf die WTO und das Recht bauen. Das ist kurzsichtige Politik.</p>
<p class="text--normal">Das wegleitende Urteil des Supreme Court vom 20. Februar 2026 zu den von der Trump-Administration verhängten Zöllen bezieht sich allein auf Kompetenzfragen. Die US-Gerichte sind leider nicht zuständig, die WTO-Kompatibilität von Zollmassnahmen der Regierung und eines bilateralen Abkommens zu prüfen. Der Kongress hat dies seit 1995 ausgeschlossen. Ein Abkommen mit den USA kann daher gerichtlich nicht durchgesetzt werden und bringt keine Rechtssicherheit. Die Schweiz muss neben den gemachten Konzessionen jederzeit mit neuen Massnahmen im tarifären und nicht-tarifären Bereich rechnen, mit denen Konzessionen z.B. bei den Medikamentenpreisen erpresst werden. Nach dem wegleitenden Urteil vom 20. Februar 2026 ist der Spielraum der US-Regierung für die Zollpolitik weit geringer. Ob sie sich daran halten wird, ist eine offene Frage. Anders als die Nichteinhaltung eines Abkommens können aber weitere Kompetenzüberschreitungen von den Unternehmungen gerichtlich und ohne Konzessionen zu machen angefochten werden. Die Schweiz hat alles Interesse, ihre Zollpolitik auch mit den US langfristig im Rahmen der WTO abzuwickeln und muss sich daher an ihre Regeln halten. Sie muss mit gleichgesinnten Staaten und der EU für die Erhaltung und Weiterentwicklung der multilateralen Ordnung kämpfen.</p>
<h3>Notwendige Allianzen</h3>
<p class="text--normal">In der gegenwärtigen Gefährdung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit durch Russland, China und die USA sind neue Bündnispartner mit Gleichgesinnten erforderlich, wie einst in der alten Eidgenossenschaft. Man muss Farbe bekennen. Galt früher der Abschluss eines Vertrags als Einschränkung der eigenen Souveränität, ist es heute gerade umgekehrt: Die Souveränität kann nur mit neuen Bündnissen mit gleichgesinnten Demokratien verteidigt werden. Oder wie es der Economist ausdrückte und als neues Paradox der Globalisierung bezeichnete: «<em>Economic integration was once considered a threat to sovereignty. Today it has become a shield</em>» (The Economist, 1.11. 2025, S. 70). Das ist auch die Kernaussage von Mark Carney, dem kanadischen Premier, in seiner historischen Davoser Rede vom 20. Januar 2026:</p>
<p class="text--normal"><em>«Every day we are reminded that we live in an era of great power rivalry. That the rules-based order is fading. That the strong do what they can, and the weak suffer what they must. This aphorism of Thucydides is presented as inevitable — the natural logic of international relations reasserting itself. And faced with this logic, there is a strong tendency for countries to go along to get along. To accommodate. To avoid trouble. To hope that compliance will buy safety. It won’t. So, what are our options?</em></p>
<p class="text--normal"><em>…</em></p>
<p class="text--normal"><em>The multilateral institutions on which middle powers relied— the WTO, the UN, the COP—the architecture of collective problem solving — are greatly diminished. As a result, many countries are drawing the same conclusions. They must develop greater strategic autonomy: in energy, food, critical minerals, in finance, and supply chains. This impulse is understandable. A country that cannot feed itself, fuel itself, or defend itself has few options. When the rules no longer protect you, you must protect yourself. But let us be clear-eyed about where this leads. A world of fortresses will be poorer, more fragile, and less sustainable.</em></p>
<p class="text--normal"><em>And there is another truth: If great powers abandon even the pretence of rules and values for the unhindered pursuit of their power and interests, the gains from ‘trans actionalism’ become harder to replicate. Hegemons cannot continually monetize their relationships.</em></p>
<p class="text--normal"><em>Allies will diversify to hedge against uncertainty. Buy insurance. Increase options. This rebuilds sovereignty — sovereignty which was once grounded in rules—but which will be increasingly anchored in the ability to withstand pressure.</em></p>
<p class="text--normal"><em>This classic risk management comes at a price.</em></p>
<p class="text--normal"><em>But that cost of strategic autonomy, of sovereignty, can also be shared. Collective investments in resilience are cheaper than everyone building their own fortress. Shared standards reduce fragmentation. Complementarities are positive sum. The question for middle powers, like Canada, is not whether to adapt to this new reality. We must. The question is whether we adapt by simply building higher walls — or whether we can do something more ambitious.</em></p>
<p class="text--normal"><em>Canada was amongst the first to hear the wake-up call, leading us to fundamentally shift our strategic posture. Canadians know that our old, comfortable assumption that our geography and alliance memberships automatically conferred prosperity and security is no longer valid. Our new approach rests on what Alexander Stubb has termed ‘values-based realism’ — or, to put it another way, we aim to be principled and pragmatic. Principled in our commitment to fundamental values: sovereignty and territorial integrity, the prohibition of the use of force except when consistent with the UN Charter, respect for human rights. Pragmatic in recognising that progress is often incremental, that interests diverge, that not every partner shares our values. We are engaging broadly, strategically, with open eyes. We actively take on the world as it is, not wait for the world as we wish it to be. Canada is calibrating our relationships, so their depth reflects our values. We are prioritising broad engagement to maximise our influence, given the fluidity of the world, the risks that this poses, and the stakes for what comes next. We are no longer relying on just the strength of our values, but also on the value of our strength.”</em></p>
<p class="text--normal"><em> </em></p>
<p class="text--normal">Was nottut für die Schweiz und naheliegend ist, ist ein rasches Bündnis mit der EU und damit ein rascher Abschluss der Bilateralen III, auch um weitere Vertragsverhandlungen zu Resilienz und Sicherheit nicht zu gefährden. Die Schweiz darf damit nicht bis 2028 warten. Es braucht heute ein starkes Signal und morgen Bündnisse mit gleichgesinnten liberalen Demokratien im Rahmen des WTO-Rechts und über wirtschaftliche Fragen hinaus. Es geht um den Schulterschluss gleicher Werte. Nur so kann unser Land seine Unabhängigkeit, seine direkte Demokratie und Freiheit in der Welt und in Europa langfristig sichern. Es geht daher heute nicht mehr darum, ob die Bilateralen III die direkte Demokratie punktuell einschränken, sondern ob diese längerfristig überhaupt gesichert werden kann. Es geht nicht darum, ob der Europäische Gerichtshof in einzelnen Fragen das letzte Wort hat, sondern ob die Rechtstaatlichkeit und die <em>Rule of Law</em> in Europa weiterhin gesichert werden können. Das schliesst anderweitige, rein interessengebundene Verträge nicht aus, auch mit Autokratien nicht. Die Handelsbeziehungen mit China bleiben wichtig, beruhen aber nicht auf gemeinsamen Werten. Sie können daher auch nicht die Tiefe erreichen, wie sie in Europa und mit anderen liberalen Demokratien möglich ist. Es geht nicht länger darum, die Handelsbeziehungen ohne Rücksicht auf das politische System des Partners mittels Freihandelsverträgen gleicher Art zu erweitern, sondern vor allem die vertiefte Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern zu suchen und damit die eigene Souveränität zu stärken. Der Paradigmenwechsel, das neue Paradox und die Botschaft Mark Carneys müssen von Politik und Wirtschaft aufgenommen werden. Die Kurzfristigkeit der Aussenpolitik muss überwunden werden.</p>
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		<title>Vorschläge zur Reduktion der Zuwanderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Josef Aregger*]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 19:35:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bilaterale III - Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kolumne]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schweiz wirkt als Magnet für Geld und für Zuwanderer. Die Folgen sind mehr Investitionen und mehr Zuwanderung. In der Bevölkerung wächst ein Unbehagen, die kurzen Antworten sind Distanz gegenüber Europa und Begrenzung der Immigration. Hier ein paar Überlegungen, wie die Entwicklung auch gebremst werden könnte.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>Die Schweiz zieht Geld und Menschen aus dem Ausland an. Die Folgen sind Investitionen und mehr Zuwanderung. In der Bevölkerung wächst ein Unbehagen, die kurzen Antworten sind Distanz gegenüber Europa und Begrenzung der Immigration. </em></p>
<p class="text--normal">&nbsp;</p>
<p class="text--normal">Die Schweiz wirkt als Magnet für Geld und für Zuwanderer. Das Geld kommt in der geopolitisch unsicheren Zeit wegen der politischen Stabilität, der Rechtssicherheit, wegen des starken Franken, wegen der steuerlichen Verhältnisse für Unternehmen und Personen und auch wegen des potenten Finanzplatzes in die Schweiz. Die Zuwanderer profitieren von hohen Löhnen und von der tiefen Arbeitslosigkeit und schätzen die Lebensqualität, die die Schweiz bietet. Die immer noch wachsende Wirtschaft besonders auch in vielen Branchen der Zukunft braucht angesichts der ohne Zuwanderung bereits schrumpfenden Bevölkerung laufend Arbeitskräfte aus dem Ausland.</p>
<h3><strong>Unbehagen im Volk</strong></h3>
<p class="text--normal">Die grosse Zuwanderung führt zum Unbehagen in weiten Kreisen der Bevölkerung. Die steigende Wohnungsnot mit exorbitanten Mieten und Immobilienpreise in den Ballungsräumen, die stärkere Belastung der Infrastruktur und die zunehmende Ungleichheit zwischen vermögenden Immobilienbesitzern und Normalverdienern verbindet man ursächlich mit der wachsenden Bevölkerung und letztere mit der Zuwanderung. Die SVP benutzt die Nachhaltigkeitsinitiative nicht um die Zuwanderung selbst zu verhindern, denn ihre Klientel braucht ja die Arbeitskräfte aus dem Ausland genauso wie die gesamte Volkswirtschaft, sondern es geht der SVP darum, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit  mit der Europäischen Union (FZA) zu kündigen und damit die ausgehandelten neuen Abkommen mit der EU – die Bilateralen III &#8211; zu verhindern.</p>
<p class="text--normal">Aber natürlich ist es nicht so, dass die Personenfreizügigkeit die Zuwanderung befeuert. Dies zeigen bereits die Statistiken der Jahrzehnte vor der Einführung des freien Personenverkehrs im Jahre 2007. Schon immer führte die Nachfrage nach Arbeitskräften zur Zuwanderung. Die prozentual zur Bevölkerung grösste Immigration hatte unser Land in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts erlebt, als die Bevölkerung innerhalb von 10 Jahren von 5,3 auf 6,3 Millionen anstieg mit einem Wanderungssaldo von 434’000 Personen in diesen zehn Jahren. Die ausländische Bevölkerung wuchs damals von 6% auf 17% der Gesamtbevölkerung an, weil auch ein grosser Teil des Geburtenüberschuss von eingewanderten Arbeitskräften stammte.1970 lebten erstmals 1 Million Ausländer in der Schweiz.</p>
<p class="text--normal">Wenn wir nun die Bilateralen III dem Stimmvolk näher bringen wollen, muss erklärt werden, wie wir den Sorgen der Menschen wegen der grossen Zuwanderung Rechnung tragen. Also stellt sich die Frage, wie die Zuwanderung ohne Einschränkung der Personenfreizügigkeit reduziert werden kann, ohne das Wirtschaftswachstum abzuwürgen, so dass der Wohlstand des Landes und der Menschen in der Schweiz erhalten bleibt.</p>
<h3><strong>Weniger Teilzeit – mehr arbeiten</strong></h3>
<p class="text--normal">Es ist klar, dass der Arbeitsmarkt im Zentrum der Aufmerksamkeit sein muss. Und in diesem Zusammenhang wird es entscheidend sein, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie beispielsweise über die Steigerung der Produktivität Wachstum erzielt werden kann, anstelle des Wachstums über zusätzliche Arbeitskräfte. Also statt dem Wachstum in die Breite ist das Wachstum über Investitionen in den Kapitalstock, das heisst in modernste Technologien, zu fördern. Dazu gehören aber auch Investitionen in die Ausbildung der ansässigen Bevölkerung.</p>
<p class="text--normal">Sodann besteht ein ausgeprägter Trend zur Teilzeitarbeit, der bei Männern nun mehr wächst als bei Frauen. Von 10 Männern arbeiten 2 Teilzeit (Tendenz steigend), während 6 von 10 Frauen Teilzeit-Pensen haben. Diesem Trend muss entgegengewirkt werden. Mit andern Worten:  die ansässige Bevölkerung muss nicht weniger sondern eher mehr arbeiten.</p>
<h3><strong>Pauschalbesteuerung abschaffen – Unternehmenssteuern anheben</strong></h3>
<p class="text--normal">Das nächste wichtige Thema ist die Steuerpolitik. Eine heute nicht sehr hohe Zahl, nämlich 2018 4557 Ausländer leben in der Schweiz und sind pauschalbesteuert. Sie bezahlen 821 Mio. Franken Steuern (Quelle:Wikipedia). Die Zahl von 4557 ist niedriger als früher seit Zürich, Basel Stadt und Basel Land, Schaffhausen und Appenzell Ausserroden die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben. Ausserfiskalisch wird der Effekt der Pauschalbesteuerung nach gewissen Studien mit zirka 22000,  beziehungsweise 33000 Arbeitsplätzen beziffert. Unbestritten ist sicherlich, dass die Pauschalbesteuerung ein Mittel zur Anlockung von vermögenden Personen ist, die in der Schweiz Geld investieren, das indirekt Arbeitsplätze schafft, die wiederum zur Zuwanderung von Arbeitskräften führt. Genau quantifizierbar ist dieser Effekt jedoch kaum. Die schweizweite Abschaffung der Pauschalbesteuerung würde die Zuwanderung wohl in geringem Masse verringern.</p>
<p class="text--normal">Die tiefen Einkommens- und Unternehmenssteuern hingegen haben eindeutig einen Sogwirkung für die Zuwanderung. Die Kantone mit tiefen Steuern, allen voran Schwyz und Zug sind bei der Zuwanderung regelmässig an der Spitze. Bei den wirtschaftlichen Zentren wie Zürich, Basel, Genf und am Genfersee sind andere Faktoren entscheidend für den Zuzug von ausländischen Arbeitskräften. Die Steuern bleiben jedoch allemal ein ausschlaggebender Faktor. Weniger günstige Unternehmenssteuern würde die Ansiedlung von grossen Vermögen und Headquarters eindämmen und damit in deren Kielwasser geschaffene Arbeitsplätze verhindern.</p>
<h3><strong>Immobilienmarkt vor ausländischem Kapital schützen</strong></h3>
<p class="text--normal">Der dritte bedeutende Bereich, der die Zuwanderung beeinflusst, ist der Immobiliensektor. Sowohl die lasche Anwendung der Lex Koller als auch das Zweitwohnungsgesetz, das den Bau von touristisch bewirtschafteten Zweitwohnungen erlaubt, fördern die Investition von ausländischem Kapital in den Immobilienmarkt. Dies führt zu höherem Bedarf an Arbeitskräften, die im Ausland rekrutiert werden müssen. Die Hotels und touristisch bewirtschafteten Zweitwohnungen sind fast ausschliesslich auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen. Der Kauf von Immobilien durch Kapitalgesellschaften erlaubt oftmals die Umgehung der Lex Koller. Dabei ist es im Sinne der Steigerung der Produktivität durch Innovation sinnvoll, das gegenläufige Wirtschaftswachstum im Tourismus durch den Bau von Immobilien einzuschränken.</p>
<h3><strong>Einwanderung von ausserhalb EU/EFTA steuern</strong></h3>
<p class="text--normal">Ein letzter Punkt betrifft die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten, die die Schweiz frei steuern kann. Immerhin kommen zirka 30 % der Immigranten aus Nicht -EU/EFTA-Staaten.</p>
<h3><strong>Geschäftsmodell Schweiz korrigieren</strong></h3>
<p class="text--normal">Fazit: All diesen Massnahmen zur Reduktion der Zuwanderung stehen Partikularinteressen entgegen und sind nicht leicht umsetzbar. Der Gegenwind ist gross. Gewisse Massnahmen sind auch erst nach einigen Jahren wirksam. Die jüngste Geschichte zeigt, dass unser System des freien Markts die grosse Zuwanderung erfordert. Somit muss die Debatte über Korrekturen am schweizerischen Geschäftsmodell geführt werden. Das Feld darf nicht jenen überlassen werden, die das lebensnotwendige enge Verhältnis zu Europa in Frage stellen.</p>
<p class="text--normal">&nbsp;</p>
<p class="text--normal">&nbsp;</p>
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		<title>Wie man Europa auch sehen kann</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Johann Aeschlimann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2026 11:09:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; &#160; Thomas Byrne, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Verteidigung, hat erläutert, warum Irland keine Probleme hat, seine Neutralität mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und einem aktiven Engagement für Europa zu vereinbaren: “Wir können nicht in Isolation leben”, und “wir können uns keine Politik des Stillstands leisten”. Irland und die Schweiz seien beide “europäische [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-11226 size-large" src="https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-1024x683.jpeg" alt="Staatsminister Thomas Byrne vor dem Berner Publikum. Photo Naomi Junod Vermoesen." width="1024" height="683" srcset="https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-1024x683.jpeg 1024w, https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-300x200.jpeg 300w, https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-768x512.jpeg 768w, https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-1536x1024.jpeg 1536w, https://www.aussenpolitik.ch/wp-content/uploads/2026/02/DSC07135-2048x1365.jpeg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></p>
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<p class="text--normal"><em>Thomas Byrne, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Verteidigung, hat erläutert, warum Irland keine Probleme hat, seine Neutralität mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union und einem aktiven Engagement für Europa zu vereinbaren: “Wir können nicht in Isolation leben”, und “wir können uns keine Politik des Stillstands leisten”. </em></p>
<p class="text--normal">Irland und die Schweiz seien beide “europäische Inseln”, bemerkte Thomas Byrne zu Beginn seiner Ausführungen. Beides kleine, starke und offene Volkswirtschaften, die eine geographisch durch den Ozean, die andere politisch durch ihre Sonderstellung vom Rest des Kontinents abgesetzt. Die irische Botschaft und die SGA-ASPE hatten eingeladen, um den zu einem Arbeitsbesuch in Bern weilenden Staatsminister für Europaangelegenheiten und Verteidigung Gelegenheit zu geben, die Haltung Irlands zu den aktuellen Herausforderungen Europas darzulegen.</p>
<p class="text--normal">Irland wird in der zweiten Jahreshälfte den rotierenden Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernehmen. Minister Byrne nannte drei Prioritäten: Erstens Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: “Nicht Deregulation, sondern Vereinfachung”. Für Irland sei der gemeinsame europäische Markt “der Schlüssel zu allem anderen”. Zweitens das gemeinsame europäische Wertefundament, die Rechtsstaatlichkeit und die Herrschaft des Rechts (was im Diplomatenjargon die “regelbasierte Ordnung” genannt wird). Wichtig sei hier, die weitere Erweiterung der EU voranzutreiben, es sei denkbar, dass die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro unter irischem Vorsitz abgeschlossen würden. Drittens die militärische Sicherheit.  Irland, neutral und nur minimal bewaffnet, rüstet auf (“immer noch weniger als wenn wir in der NATO wären”), beteiligt sich an gemeinsamen maritimen und Cybersicherheits-Projekten der vertieften EU-Sicherheitspolitik (PESCO), unterstützt das neue, 90 Milliarden Euro teure EU-Hilfspaket an die Ukraine und die Sanktionen gegen Russland. Apropos Ukraine: Irland hat 120 000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Das ist doppelt so viel die Schweiz, bei gut halb so vielen Einwohnern. Die Flüchtlinge seien innenpolitisch kein Thema, erklärte Byrne &#8211; als Vertreter der Fianna Fail Partei im irischen Spektrum kein Linker.</p>
<h3>Neutralität auf irisch</h3>
<p class="text--normal">Wie die Schweiz ist Irland neutral. Ob die Neutralität dem irischen Engagement ausserhalb der Grenzen – EU-Beitritt 1973, UNO-Blauhelmtruppen seit den fünfziger Jahren, gemeinsame europäische Verteidigung – keine Grenzen setze, wollte die Moderatin des Anlasses wissen. Byrne verneinte. Zwar sei die Neutralität grossmehrheitlich anerkannt, aber gleichzeitig würde eine “strikte Neutralität” oder Neutralität im Ukrainekonflikt nicht verstanden. Die Richtschnur der irischen Aussenpolitik sei die UNO-Charta, die Russland mit dem Überfall auf die Ukraine gebrochen habe: “Für uns ist das leicht zu beantworten: Wir können nicht neutral sein, wenn jemand das Recht bricht”. Auch die neuen EU-Sanktionen seien in Irland nicht auf Kritik gestossen: “Das Volk hätte ein Problem, wenn die Regierung die Sanktionen aufgeben würde”. Die irische Neutralität stehe nicht in der Verfassung, erläuterte der Minister. Wie in der Schweiz gebe es in Irland eine stark unterstützte Bestrebung, die Neutralität in der Verfassung festzuschreiben, aber die Regierung sei dagegen, weil sie sich die Hände nicht binden lassen wolle. Irland fasse seine Neutralität als “militärische Neutralität” auf, indem es <em>lethal support </em>– “tödliche Waffenhilfe” – ausschliesse. Alles andere sei Sache des “politischen Entscheids” von Regierung und Parlament. Das einzige, was dem Land verfassungsrechtlich untersagt sei, wäre die Teilnahme an einer gemeinsamen EU-Armee. Dies ist in einem Zusatzprotokoll zum Europäischen Vertrag von Lissabon so festgehalten. Aber diese militärische Neutralität hindere Dublin nicht, sich sicherheitspolitisch mit den europäischen Partnern zu koordinieren, sagte Byrne. Der  <em>Taoiseach </em>(Irlands Premierminister) nehme an den Sitzungen der «Koalition der Willigen» teil, und Irland widersetze sich den verstärkten Bestrebungen im Rahmen der PESCO nicht. Das gelte auch für die Klauseln über gegenseitige Unterstützung in den EU-Verträgen. Gefragt, wie Irland sich im Fall eines Angriffs auf die baltischen Staaten verhalten würde, sagte Byrne: «Es ist undenkbar, dass wir sie nicht unterstützen würden». Hilfe in der Form von <em>non-lethal support </em>würde geleistet, ähnlich wie in der Ukraine, wo Irland sich mit dem Aufbau von Luftabwehrsystemen engagiert. Man müsse «pragmatisch» auf die veränderte militärische Sicherheitslage reagieren. “Wir können nicht in Isolation leben”, sagte Minister Byrne. “Wir können uns keine Politik des Stillstands leisten”.</p>
<h3>Die Crux des Multilateralismus</h3>
<p class="text--normal">Auf globaler Ebene beklagte Thomas Byrne die Bedrohung der multilateralen Ordnung. Sie ist, wie es auf Diplomatisch heisst, &#171;herausgefordert&#187; &#8211;  <em>under challenge</em>. Deshalb müssten die <em>like-minded, </em>die Gleichgesinnten, die Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat hochhalten, müssten zusammenstehen. Die Vereinten Nationen blieben <em>key </em>– die Schlüsselinstitution. Irland übersetzt diese Haltung anders als die Schweiz. Dublin hat Palästina als Staat anerkannt und setzt sich eindeutig vom <em>Peace Board </em>des US-Präsidenten ab: “Wir werden nicht teilnehmen”. Gefragt, wie sich Europa gegenüber der neuen, aggressiven US-Sicherheitsstrategie verhalten solle, welche den Kontinent nach dem Vorbild des Trumpismus umgestalten will, antwortete der Minister ausweichend. Die USA wollten sich eben “engagieren”, und viele europäische Führungskräfte seien im Austausch. Es gelte, “Vertrauen in die eigene Position” zu haben, wie es sich im Fall der US-Zollerpressungen zeige.</p>
<h3>Schweiz so oder so &#171;willkommen&#187;</h3>
<p class="text--normal">Und die Schweiz, die andere “europäische Insel”?  Die neuen bilateralen Verträge bezeugten die “Verbundenheit” und seien ein “starker Gewinn” für die Bürger beider Seiten, sagte Minister Byrne. Der Binnenmarkt und seine Stärkung seien von entscheidender Bedeutung, für die EU seien “starke, verlässliche Handelspartner wichtiger denn je”, Irland setze sich für das gute Ende der Bilateralen III ein und wolle als Ratspräsident den Kontakt auf Ministerebene kräftigen. Der Entscheid über ihr Verhältnis zur EU liege bei der Schweiz. “Wenn Ihr nicht beitreten wollt, seid Ihr als Partner willkommen”.</p>
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		<title>Wie «antifragil» ist die Schweiz?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rudolf Wyder]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jan 2026 08:37:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lesetipp]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz-EU]]></category>
		<category><![CDATA[Schweizer Aussenpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Woran liegt es, dass die Schweiz Verwerfungen leichter wegzustecken scheint als andere Länder? Es liege an ihren Institutionen. Diese machten das Land «antifragil», legt ein Autorenteam von Avenir Suisse dar.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="text--normal"><em>Woran liegt es, dass die Schweiz Verwerfungen leichter wegzustecken scheint als andere Länder? Es liege an ihren Institutionen. Diese machten das Land «antifragil», legt ein Autorenteam von </em>Avenir Suisse <em>dar. </em></p>
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<p class="text--normal">Der im Jahr 2000 von international tätigen Schweizer Unternehmen gegründete Think Tank <em>Avenir Suisse</em> präsentiert zu seinem 25. Geburtstag eine Analyse schweizerischer Institutionen unter dem Gesichtspunkt des Umgangs mit Herausforderungen und Krisen. Im Zentrum steht dabei die Frage: «Ist die Schweiz antifragil?»</p>
<p class="text--normal">Was ist mit «Antifragilität» gemeint? Geprägt hat den Begriff der Erfolgsautor Nassim Nicholas Taleb («Der Schwarze Schwan»). Antifragil ist zunächst das Gegenteil von fragil, zerbrechlich. Aber nicht einfach im Sinne von stabil oder resilient. Antifragil ist mehr als solid oder robust, auch nicht bloss anpassungsfähig. Vielmehr lernfähig und wandelbar in Krisen und dank Krisen. Während ein fragiles System unter Druck zerbricht, bleibt ein robustes vielleicht stabil. Ein antifragiles hingegen wächst an den Herausforderungen. Beispielhaft ist das Immunsystem. Taleb billigt der Schweiz zu, «der antifragilste Ort der Welt» zu sein.</p>
<p class="text--normal">Ist dem wirklich so? Und wenn ja: warum? Die 12 Autorinnen und Autoren des anregenden Büchleins führen sieben Prinzipien an, welche antifragile Systeme kennzeichnen. Darunter Volatilität (um Katastrophen zu vermeiden, werden Schwankungen toleriert), trial and error (durch Experimentieren lernen), Dezentralisierung (auf autonome Einheiten setzen), Optionalität (Flexibilität bewahren, Handlungsoptionen offenhalten).</p>
<p class="text--normal">Anhand dieser Kategorien wird das Konzept der Antifragilität durchdekliniert in 17 Kapiteln zu Stichworten wie Föderalismus, direkte Demokratie, Milizsystem, Schuldenbremse, Arbeitsmarkt, Altersvorsorge, Service public, aber auch Migration, Neutralität, Europapolitik, Versorgungssicherheit. Worin besteht da jeweils Antifragilität und wie weit reicht sie? Was hat sich in den vergangenen 25 Jahren verändert? Was ist zu tun, damit Antifragilität erhalten bleibt bzw. gestärkt wird?</p>
<h3><strong>Aussenbeziehungen: begrenzte Antifragilität </strong></h3>
<p class="text--normal">Den so gescreenten Schweizer Institutionen (im weitesten Sinn) wird alles in allem ein gutes Zeugnis ausgestellt. Freilich mit Nuancen. Während in innenpolitischen Belangen die Antifragilität überwiegend als hoch beurteilt wird, klingen die Urteile bei aussenpolitisch relevanten Themen verhaltener, die Darstellung wirkt hier bisweilen evasiv,  und Empfehlungen ergehen sich in Gemeinplätzen. Gänzlich abwesend ist der Bereich Sicherheit.</p>
<p class="text--normal">Offensichtlich zutreffend ist die Diagnose, dass die Internationalisierung von Wirtschaft und Recht immer häufiger zu Kollisionen zwischen dem Inhalt von Volksinitiativen und völkerrechtlichen Regelungen führt. Schwach wirken demgegenüber die Vorschläge zur Abhilfe: Erhöhung der Unterschriftenzahlen, Ausbau der Volksrechte um eine Gesetzesinitiative, strengere Vorprüfung von Initiativen durch die Bundeskanzlei, Unterstellung der Ausführungsgesetzgebung unter das Referendum. So begrüssenswert die Ideen sind: Zusätzliche Vetomöglichkeiten sind wohl kaum ein geeignetes Mittel, um die von den Autoren gepriesene Optionalität – sprich: aussenpolitischer Handlungsspielraum! – zu erhalten oder auszubauen.</p>
<p class="text--normal">Einleuchtender sind die Ausführungen zum Thema Neutralität. Die Autoren verweisen zu Recht auf das Dilemma, dass die Schweiz einerseits dem Völkerrecht und den Werten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist, andererseits als kleiner Akteur, aber grosser Exporteur vor der Herausforderung steht, Versorgung und Prosperität sicherzustellen. Ebenso hätte man das noch akutere Dilemma zwischen Neutralität und Zugehörigkeit zum (zunehmend bedrängten) Kreis liberaler Rechtssaaten thematisieren können. Begrüssenswert ist der Hinweis, dass Neutralität kontextbedingt stetem Wandel unterworfen ist. Und erst recht das Rezept für die Zukunft: Pragmatismus statt Dogmatismus!</p>
<p class="text--normal">Von besonderer Relevanz ist im aktuellen europapolitischen Kontext das Kapitel zur Migration. «Um ihre wirtschaftliche Optionalität bestmöglich zu nutzen», heisst es, «war und ist die Schweiz auf Zuwanderung angewiesen.» Und: «Die Erfolgsgeschichte der Schweiz ist untrennbar mit visionären Einwanderern verbunden.» Warnend wird einerseits auf den zunehmenden internationalen Wettbewerb um Talente, andererseits auf das Risiko zuwanderungsfeindlicher Urnenentscheiden verwiesen. «Abschottung ist keine Option», unterstreichen die Autoren. Ausgeblendet bleibt leider die Bedeutung der internationalen Mobilität von Schweizerinnen und Schweizern. Annähernd eine Million unserer Landsleute leben vorübergehend oder dauernd im Ausland. Sie tragen wesentlich zu Präsenz und Vernetzung bei, Rückkehrer bringen internationale Erfahrung ins Land. Sie bilden einen oft übersehenen Faktor der Antifragilität, der durch Restriktionen im Migrationsregime in Gefahr gerät.</p>
<h3><strong>Schweiz-Europa: geht Antifragilität </strong><strong>so </strong><strong>? </strong></h3>
<p class="text--normal">Auf gewohnten Pfaden wandeln die Autoren im Kapitel über Europa. Zwar räumen sie ein: «Ausländische Beobachter dürften die EU-Debatten in der Schweiz als Selbstblockade empfinden. Während andere Staaten klare Entscheidungen gefällt haben, diskutiert die Schweiz seit Jahrzehnten über ihren Platz in Europa. Dieses Hin und Her bindet Ressourcen und beherrscht die politische Debatte.» Bis zum kritischen Hinterfragen des angeblichen «Königswegs» gedeiht die Einsicht jedoch nicht. Reichlich salopp wird der immer lauter zu hörende Vorwurf der «Rosinenpickerei» erledigt: das sei ja von beiden Seiten so gewollt. Die (trotz Relativierungen) positive Bilanz des «Bilateralismus» unterschlägt vieles: den Souveränitätsverlust durch fehlende Mitbestimmung, die Absenz vom permanenten Brüsseler Informationsfluss, das Gezerre um Nachvollzug und die daraus resultierenden innenpolitischen Polarisierungen und Blockierungen, die stets lauernde Gefahr, dass das bilaterale Kartenhaus aufgrund eines Urnenentscheids kollabiert. Das Fazit wirkt da irritierend harmlos: «Als kleine, offene Volkswirtschaft empfiehlt sich eine Aussen- und Europapolitik, die dem antifragilen Prinzip der Optionalität folgt».» Antifragilität sieht anders aus! Mut zum Aufbruch erst recht!</p>
<p class="text--normal">Doch auch wenn es sich der Gravitationskraft des gängigen helvetischen Europadiskurses nicht entzieht, bietet das Büchlein eine überaus lohnende Lektüre: ebenso unterhaltsam wie instruktiv, anregend und erfrischend, dazu ansprechend gestaltet. Kein Kompendium, kein Rezeptbuch, keine Bibel zuhanden von Rechthabern, aber eine nützliche Sammlung von Analysen, Denkanstössen und bedenkenswerten Reformideen.</p>
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