Hände weg von unserer bewährten Neutralität!

Es ist paradox. Um unsere Neutralität zu schützen, ist es unbedingt notwendig, am 27. September mit «Nein» zu Christoph Blochers Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) zu stimmen. Warum?

Der erste Grund ist der einfachste. Es ist nicht nötig, unsere Bundesverfassung mit der Neutralität zu ergänzen, da diese ja bereits seit 1848 dort verankert ist (Artikel 173 und 185) und uns stets gut gedient hat. Mit der damals gewählten Formulierung weisen die Gründerväter den Bundesrat und das Parlament an, die Neutralität zu wahren. Sie verdeutlichen so, dass diese ein Instrument der Friedenspolitik ist aber kein oberstes Ziel der Eidgenossenschaft darstellt.

Neutralität ist Teil der DNA der Schweiz. In ihrer jetzigen Form ist sie ein Werkzeug im Dienst unserer Sicherheit, unserer Souveränität und der humanitären Werte, die wir auf internationaler Ebene fördern wollen. Dank der sehr offenen Form ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung hat sie es unserem Land im Laufe der Jahrhunderte ermöglicht, seine Sicherheitspolitik an die tiefgreifenden Umwälzungen der Welt anzupassen.

Eng definiert in der Haager Konvention V von 1907, einer Zeit, in der das Kriegsrecht weitgehend auf dem Konzept des «gerechten Krieges» beruhte, verhalf sie unserem Land, die beiden Weltkriege ohne grossen Schaden zu überstehen. Das Bedürfnis an Pragmatismus ist nach der Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen (1945), die wir 2002 unterzeichnet haben, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und der Genfer Konventionen, deren Depositarstaat wir sind (1949), weiter gestiegen. Vom gerechten Krieg ausgehend hat sich das Völkerrecht dahin entwickelt, kriegerische Aggression zu untersagen, Kriegsverbrechen, Völkermord und Vergehen gegen die Menschlichkeit zu verbieten und zu ahnden.

Dank der Flexibilität der verfassungsmässigen Definition der Neutralität konnte sich unser Land erfolgreich an die neuen Umstände während der Kriege im Kosovo, im Irak und nun in der Ukraine anpassen. Andererseits besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit, die Praxis unserer Neutralität zu überprüfen. Die Situation ist völlig anders, je nachdem, ob es sich um ein Vermitteln zwischen zwei Kriegsparteien handelt, die ihre Rechte in einem bilateralen Konflikt verteidigen, oder ob wir es mit einem Aggressor oder Kriegsverbrecher zu tun haben. Tatsächlich hat es sich in jüngerer Vergangenheit als unmöglich erwiesen, den Aggressor und das Opfer gleich zu behandeln, zum Beispiel während des Krieges in der Ukraine, oder angesichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Hamas und später von Israel im Nahostkonflikt begangen wurden. Es ist moralisch unhaltbar, sich des Schutzschildes der Neutralität zu bedienen, um sich vor einer klaren Verurteilung dieser schwerwiegenden Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu drücken. Andererseits gibt es nichts, was das neutrale Land daran hindert, mit all seinem Gewicht die befriedenden und humanitären Werte zu verteidigen, die es oder die internationale Gemeinschaft sich selbst gesetzt haben.

Mit kümmerlicher Naivität will der Initiator uns glauben machen, es sei möglich, unsere Sicherheitspolitik für die Ewigkeit einzufrieren – es ist die Rede von immerwährender Neutralität – sowie unsere Praxis der Unparteilichkeit nach einem nostalgischen Schema, das aus einer vergangenen Zeit stammt, zu gestalten. Schliesslich sollten wir uns daran erinnern, dass nicht die Aufnahme in die Verfassung entscheidend ist. Im Fall der Neutralität hat Selbstverkündung wenig Gewicht. Nur derjenige, der von den Kriegsparteien als solcher angesehen wird, ist neutral.

Schlimmer noch: Mit Formeln wie «Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei, ausser direktem militärischen Angriff» und «die Schweiz ergreift keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen (Sanktionen) gegen kriegführende Staaten» will uns der Initiant ein für alle Mal die Praxis der Neutralität entziehen, die sich an die veränderten Umstände angepasst hat. Es ist eine illusorische Selbstverstümmelung unserer Souveränität für eine Ewigkeit, die dazu führen würde, dass wir im Falle einer Bedrohung durch einen potenziellen Aggressor nicht mehr in der Lage wären, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Ablehnung der Initiative bedeutet somit auch, unsere nationale Souveränität in aussenpolitischer Hinsicht zu verteidigen.

Durch die lähmende Kapitulation, die sie verkörpert, verfehlt die Initiative den von ihr vorgeschlagenen Zweck, ja gefährdet unsere Neutralität und folglich unsere Souveränität und Sicherheit. So paradox es auch erscheinen mag, wir müssen die Initiative um unserer Neutralität willen ablehnen.

 

 

#Neutralität

Dieser Text ist am 8. August 2026 in den Freiburger Nachrichten erschienen.

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