An sich handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit. Die Annahme der dritten bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union erfordert keine doppelte Mehrheit des Volks und der Kantone. Die alleinige Zustimmung der Bevölkerung reicht aus. Unsere Bundesverfassung lässt da keine Zweifel offen. Hier die betroffenen Artikel. Jedermann kann sich seine eigene Meinung bilden:
«Artikel 140 Abs. 1 Obligatorisches Referendum. Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
…
Art. 141 Abs. 1 Fakultatives Referendum. Dem Volk werden zur Abstimmung vorgelegt:
…
In den bilateralen Abkommen III gibt es nichts, wonach sie den Bestimmungen von Artikel 140 unterstellt werden müssten. Alles deutet auf die Zuständigkeit von Artikel 141 (Absatz 1 Lit. d). Der einzige Nutzen der Kompass-Initiative ist die Bestätigung, dass selbst die Gegner der neuen Verträge mit der EU dieser Auslegung zustimmen, sonst hätten sie ja ihre Initiative gar nicht erst gestartet.
Egal, sagt ein Initiativkomitee aus 27 redlichen Bürgerinnen und Bürgern, angeführt von den drei Gründern der Private-Equity-Firma Partners Group, von denen jeder laut Forbes mehr als dreifacher Dollar-Milliardär ist. Dann ändern wir halt die Bundesverfassung. Das ist die Trump-Methode. Man flickt an den Regeln, auch wenn das Spiel bereits begonnen hat.
Um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen, scheut man sich nicht vor Heuchelei. Die Volksinitiative «Kompass» wird mit dem Zusatz «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft» ergänzt. Der Titel ist verlockend, doch unsere Regierung lässt sich nicht irreführen und antwortet in ihrer Botschaft mit klaren Worten: «Die Sicherstellung einer direktdemokratischen und wettbewerbsfähigen Schweiz ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen tragen jedoch nicht dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.» Die Weigerung, ein «passives Mitglied der EU» zu sein, birgt sogar eine spassige Dimension. Es muss sich wohl um einen Irrtum handeln, denn der beste Weg, diesen Zustand zu vermeiden, wäre eine aktive Mitgliedschaft…
Die eigentliche Absicht der Autoren der Initiative liegt woanders. Indem sie zusätzlich das Hindernis des Ständemehrs hinzufügen, glauben sie, sich Mittel zu verschaffen, um die Bilateralen III besser zu versenken. Zu diesem Zweck genügt es, den letzten Satz von Artikel 141 Absatz 1 d. auf Artikel 140 zu übertragen, und der Streich ist gespielt. Daher würden «internationale Verträge, die die Annahme wichtiger Bestimmungen zur Rechtsordnung vorsehen», einem obligatorischen Referendum unterworfen, das die doppelte Mehrheit erfordert. Was für ein Unsinn, dass Vertreter aus der Geschäftswelt vorschlagen, die Schweiz solle sich mit der EU zerstreiten, gerade jetzt, wo sich der Horizont auf dem amerikanischen Markt verdunkelt!
Natürlich will man sich gleichzeitig grosszügig zeigen. Mit einer Übergangsregelung befreit man alle internationalen Verträge, die die Schweiz in der Vergangenheit abgeschlossen hat, von einer rückwirkenden Aktualisierung. Aber aufgepasst! Der letzte Satz enthält ein gutes Beispiel für den Spruch in cauda venenum (das Gift kommt am Ende), welchen bereits die Römer kannten: « Ein institutionelles Rahmenübereinkommen sowie vergleichbare Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden von dieser Bestandesgarantie nur erfasst, sofern sie auf dem Weg des obligatorischen Referendums von Volk und Ständen angenommen wurden».
Und peng! In direkte Sprache übersetzt bedeutet diese schlitzohrige Ergänzung nichts weiter als «die bilateralen Abkommen III unterliegen einem obligatorischen Referendum und einer doppelten Mehrheit des Volkes und der Kantone».
Es ist gewieft und erfahrene Kommentatoren sind darauf hereingefallen. Basierend auf gelehrten Unterscheidungen zwischen Legalität und Legitimität sehen sie es sogar als einen Gewinn, als ob die getreue Beachtung des genauen Wortlauts der bestehenden Verfassung eine solche Pfuscherei benötigte, um rechtskräftig zu sein.
Glücklicherweise hat sich der Bundesrat nicht von diesem Versuch täuschen lassen, heimlich einen wesentlichen Punkt unserer Verfassung zu ändern, und lehnt die «Kompass»-Initiative ohne Gegenvorschlag ab: «Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen vom bewährten demokratischen System der Schweiz abweichen würde und deshalb unangemessen ist.» Eine höfliche Art, das zu rügen, was für eine Initiative, die beansprucht unsere Demokratie stärken, nicht sehr rühmlich ist. Selbst für Milliardäre sollte unsere Bundesverfassung nicht «à la carte» zur Verfügung stehen.
Joseph Deiss ist Ökonom und war von 1999 bis 2006 Mitglied des Bundesrats, wo er das Aussen- und das Volkswirtschaftsdepartement leitete. Dieser Text ist am 5. September in den «Freiburger Nachrichten» erschienen.
Kurz und kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. Heute im Fokus: Brasilien. Wie politische Macht internationale Klimaversprechen ausbremst. Nr. 511 | 06.10.2026
Der Überblick zur schweizerischen Aussenpolitik entlang ihrer zentralen Gebiete. Online nachgeführt und aufdatiert. Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) und Markus Mugglin (Schweiz – Europäische Union: Eine Chronologie der Verhandlungen) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?). Zum Inhalt.
Das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union ist der Fluchtpunkt der aussenpolitischen Auseinandersetzungen im Lande. Bis zur Abstimmung über die neuen Verträge (“Bilaterale III”) präsentieren wir unsere Beiträge, die offiziellen Texte, ausgewählte Positionsbezüge von Parteien und anderen Akteuren sowie eine Chronologie gebündelt auf einer Seite (hier klicken).