Kolumne

Europapolitik braucht gesetzliche Grundlage

Damit der Bundesrat europapolitisch nicht mehr schalten und walten kann wie es ihm gefällt, braucht es ein neues Bundesgesetz zur Europapolitik. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat dazu eine parlamentarische Initiative lanciert.

Als Ende Mai der Bundesrat die Verhandlungen mit der Europäischen Union über das Rahmenabkommen (ein Dach-Assoziierungsabkommen für die sektoriellen Marktzugangsabkommen der Schweiz zum EU-Binnenmarkt) abbrach, staunten alle Demokratinnen und Demokraten nicht schlecht: Warum kann der Bundesrat als Exekutive – mir nichts Dir nichts – solche wichtigen Verhandlungen nach Jahren abbrechen?

Die Antwort kam in einer einzigartigen Oberflächlichkeit von Parlamentsmitgliedern und auch vom Bundesrat: Die Verfassung regle, dass die auswärtigen Angelegenheiten alleinige Sache des Bundes seien. Das stimmt. Aber wie so oft, wird von diesen Beobachtern der Bundesrat und der Bund gleichgestellt, was kompletter Unsinn ist. Die richtige Antwort wäre: Da die Legislative noch nie eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat, kann der Bundesrat in der Europapolitik schalten und walten wie er will. Es ist Zeit, dies zu ändern, wenn die Europapolitik wieder zukunftsfähig gemacht werden soll.

Parlament kann über ein Gesetz europapolitische Ziele festlegen

Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung erlaubt der Legislative jederzeit ein «Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union» zu verfassen. Es wäre ein Leitlinien- oder Rahmengesetz, welches den Bundesrat verpflichtet, ein verlässliches Assoziierungsabkommen mit den Mitgliedsstaaten für die Zukunftsfähigkeit des Bilateralen Weges abzuschliessen.

Gleiches hat die Legislative auch mit dem «Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte» getan. Das Gesetz aus dem Jahre 2003 stützt sich ausschliesslich auf die bekannte Verfassungsbestimmung in Artikel 54, Absatz 1. Was bei der Ausrichtung zur Friedensförderung möglich ist, geht natürlich auch bei der Festlegung der europapolitischen Angelegenheiten. Die Absolutheit der bundesrätlichen Handlungsentscheidungen in der Europapolitik müssen und können von der Legislative beendigt werden.

Aussenpolitische Kommission des Nationalrates verlangt Europagesetz

Bereits Ende Juni 2021 hat eine starke Mehrheit in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative für dieses «Europagesetz» lanciert. In den nächsten Wochen wird die Schwesterkommission des Ständerates entscheiden, ob sie dieses Anliegen vorerst unterstützt. Wird das Anliegen unterstützt, dann beginnt die eigentliche Gesetzesarbeit.

In der Initiative nennt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates vier Elemente, welche als von der Legislative geschaffene Leitlinien für den Bundesrat in ein Gesetz gegossen werden müssten:

Es wäre ein Rahmengesetz, eine Leitlinie. Aber es wäre dann auch klar, dass gehandelt werden muss, weil ein gesetzlicher Auftrag besteht. Der «Entscheidungsstau im Bundesratszimmer», wie es Avenir Suisse treffend formuliert hat, hätte dann ein Ende – oder der Bundesrat würde geradezu offensichtlich gegen das schweizerische Europagesetz für die Erleichterung der Bilateralen Beziehung mit der EU verstossen.

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