Editorial

ICC im Sandwich

Die Regierung der Vereinigten Staaten will dem Internationalen Strafgerichtshof den Garaus machen. Ein klares Wort aus Bern täte not. Es steht aus.

Auf den ersten Blick ist es kein drückendes Thema der Aussenpolitik, es geht nicht um Zölle, Zuwanderung oder den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsfunktionäre. Auf den zweiten schon. Die Schweiz lebt davon, dass in der Welt “die Macht des Rechts” gilt und nicht umgekehrt. Sie lebt davon. Und “Recht” heisst nicht nur, dass Verträge eingehalten werden, sondern auch das Menschenrecht, im Minimum das Recht der einzelnen auf Unverletzlichkeit der Person. Dazu gehört auch die Sühne. Wer dieses Recht grob missachtet, soll ähnlich zur Rechenschaft gezogen werden wie ein Geschäftsgauner. Deshalb wurden am Ende des Weltkriegs die grossen Nazis gehängt, und deshalb wurde nach dem Ende des Kalten Krieges das “Römer Statut” geschaffen, das dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) zugrundeliegt. Er ist dazu da, Kriegsverbrechen, Genozid, “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und “Agression” abzuurteilen, falls die nationalen Gerichtsbarkeiten versagen, falls Anklage erhoben und die Täter dingfest gemacht sind. Zum ersten Mal ist damit die Straflosigkeit von Kriegsherren, kriminellen Generälen oder Guerillahäuptlingen zumindest theoretisch ausser Kraft gesetzt. Den Bedarf dafür hat Mirjana Spoljaric, die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) vor kurzem in einem ausführlichen Interview mit der New York Times aufgezeigt.

Das Römer Statut und die Schaffung des ICC war ein grosser Schritt, bei dem die Schweiz an vorderster Front mit dabei war. Sie hat das Statut als eines der ersten Länder ratifiziert, und den Gerichtshof seither standfest verteidigt. Sie “betrachtet ihn als wesentlichen Fortschritt im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte», steht auf einer Webseite des Aussenministeriums. Im UNO-Sicherheitsrat diente die Schweiz  zusammen mit Japan als «focal point» für das Gericht, in ihren Stellungnahmen sprach sie dem ICC-Ankläger regelmässig ihre Unterstützung aus (die entsprechenden Texte sind auf den EDA-Webseiten nicht mehr auffindbar).

Das war nicht selbstverständlich. Bereits zur Zeit des Schweizer Sicherheitsmandats stand der ICC unter massiver Kritik der afrikanischen Staaten und vor allem Russlands. Die Afrikaner monieren zu Recht, dass es hauptsächlich afrikanische Kriegsverbrecher sind, die in Den Haag zur Rechenschaft gezogen werden. Die Russen haben ihre Mitlgliedschaft beim Römer Statut im Zuge ihres Kriegs gegen die Ukraine gekündigt und beschimpfen das Gericht regelmässig als rogue court, ein Willkürgericht, das sich  im Interesse des «Westens» in die inneren Angelegenheiten  von unbotmässigen Nationen einmischt.

Neu stimmen nun auch die Vereinigten Staaten – die dem Statut immer fern blieben –  in den Chor ein. Präsident Trump hat vor der UNO-Generalversammlung zum Austritt aus dem Römer Statut aufgerufen. Aussenminister Rubio benutzt die Moskauer Begriffe und spricht vom rogue court und seiner Demontage. Die USA haben Sanktionen ergriffen, die das Funktionieren des Gerichts lähmen sollen, Visa- und Banksperren. Den Amerikanern sticht in die Nase, dass neben den Kriegsverbrechern von Hamas auch diejenigen von Israel ins Visier des ICC-Anklägers geraten sind.

Die Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen. Der ICC ist nicht perfekt, aber die Richtung stimmt. Deshalb hat die Schweiz die Institution immer in Schutz genommen. Im  Juli 2023 präsidierte sie am UNO-Sitz in New York eine Ministersitzung zum 25. Jahrestag des Römer Statuts. Die Schweizer Vertreterin sagte dort: «Der ICC verdient die unerschütterliche Unterstützung der internationalen Gemeinschaft heute, im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus». Jetzt, da der ICC direkt bedroht  wird, ist von der Unerschütterlichkeit nichts wahrnehmbar. Vielleicht ist sie in eine Verzichtsplanung geraten. Vielleicht wird sie nur intra muros des Bundeshauses ausgeübt. Vielleicht ist ihre Artikulation noch in Konsultation der zuständigen Amtsstellen und wird zum sprichwörtlichen «gegebenen Zeitpunkt» ausgesprochen.

Not täte ein Wort von ganz oben. Ein beherztes aus berufenem politischen Munde, jetzt. Der Bundespräsident hatte die Chance in New York, als er wenige Stunden nach Präsident Trumps Frontalangriff vor der UNO-Generalversammlung sprach, aber er blieb beim austarierten Redetext. Es wäre schön, wenn zum Beispiel der Aussenminister wiederholen könnte, was die Schweiz damals bei der Jahrestagsfeier gesagt hat. : «Der ICC verdient die unerschütterliche Unterstützung der internationalen Gemeinschaft heute, im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus».

 

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Espresso Diplomatique

Kurz und kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. Heute im Fokus: Brasilien. Wie politische Macht internationale Klimaversprechen ausbremst. Nr. 511 | 06.10.2026
 

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Der Überblick zur schweizerischen Aussenpolitik entlang ihrer zentralen Gebiete. Online nachgeführt und aufdatiert. Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) und Markus Mugglin (Schweiz – Europäische Union: Eine Chronologie der Verhandlungen) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?). Zum Inhalt.      

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Das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union ist der Fluchtpunkt der aussenpolitischen Auseinandersetzungen im Lande. Bis zur Abstimmung über die neuen Verträge (“Bilaterale III”) präsentieren wir unsere Beiträge, die offiziellen Texte, ausgewählte Positionsbezüge von Parteien und anderen Akteuren sowie eine Chronologie gebündelt auf einer Seite (hier klicken).