In der Generaldebatte der UNO-Generalversammlung hat US-Präsident Trump den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof propagiert, den amerikanischen Zugriff auf das Erdöl Venezuelas mit dem Recht des Siegers auf die «Beute» gerechtfertigt und der Staatengemeinschaft mitgeteilt, dass er die «Vernichtung» Irans erwäge. Der nachstehende Artikel erinnert an einen Gegenentwurf: Nach dem Scheitern der Recht-des-Stärkeren-Ideologie im Zweiten Weltkrieg wurde im «Hertensteiner Programm» der Gedanke eines föderalistischen Weltbundes formuliert.
Vor 80 Jahren, am 21. September 1946, wurde an einer Konferenz der Europa-Union in Hertenstein (LU) das Hertensteiner Programm in 12 Punkten verabschiedet (siehe Link unten). Unmittelbares Ziel war zwar, eine Europäische Gemeinschaft auf föderativer Grundlage zu errichten. Aber der Blick auf die Klimakrise (Hitzesommer 2026), die weltweiten Kriege (Ukraine, Gaza/Libanon, Iran, Sudan) und damit verbunden die erodierende internationale Rechtsordnung eröffnet heute eine weitere Perspektive. Denn mit dem Programm wollte man sich nicht nur in die Organisation der Vereinten Nationen als regionale Körperschaft im Sinne des Artikels 52 der UN-Charta einfügen (Pt. 3) sondern mit der Gründung eines Europäischen Föderalismus auch einen Beitrag zu einem föderativen Weltbund der Völker leisten, wie ihn die Weltföderalisten vorschlagen (Pt. 12).
Die damalige konstruktive globale Zielstellung, mit der Gründung eines Europäischen Föderalismus auch einen Beitrag zu einem föderativen Weltbund der Völker zu leisten, unterscheidet sich grundlegend von heutigen Analysen und Zielstellungen, wie sie etwa von Professor Herfried Münkler im Metrobasel Report 2025 und anderen Zeitgenossen propagiert werden: Die regel- und wertebasierte Weltordnung sei zerbrochen und die USA seien nicht mehr gewillt, die Rolle ihres „Hüters“ zu übernehmen. Sie seien es leid „die Tragödie der Allmende“ weiter zu spielen, wonach sie die Kosten einer regelbasierten Weltordnung tragen und die Trittbrettfahrer nur profitieren zu lassen. Europa müsse sich deshalb darauf einstellen, sich gegen die Angriffe der autoritären Regime zu behaupten und lernen, das Portfolio der Mächte wieder zu vervollständigen und die Imperative der Machtpolitik zu bespielen. Insbesondere eine gemeinsame europäische nukleare Abschreckung werde nötig sein.
Anders Bundeskanzler Merz in seiner Rede an der Sicherheitskonferenz vom 13. Februar 2026 in München „Europa muss ein weltpolitischer Faktor werden“ (siehe SGA ASPE, Feb. 2026). Die internationale Ordnung, die auf Rechten und Regeln ruhte, so unvollkommen sie selbst in ihren besten Zeiten war, gebe es nicht mehr. Aber: „Wir Deutsche wissen: Eine Welt, in der nur Macht zählt, wäre ein finsterer Ort. Unser Land ist diesen Weg im 20. Jahrhundert bis zum bitteren und bösen Ende gegangen“. Eine klare Absage, „das Portfolio der Machtsorten wieder zu vervollständigen und die Imperative der Machtpolitik zu bespielen“. Merz ruft auf zu „partnerschaftlicher Führung –ja; hegemonialen Phantasien – nein“. Das gelte innerhalb Europas, auch für die Zusammenarbeit mit der Nato und den USA und last but not least für die Knüpfung eines starken Netzes globaler Partnerschaften. Er nennt dafür Kanada, Japan, die Türkei, Indien, Brasilien, auch Südafrika, die Golfstaaten und andere. Eine weltweite Zusammenarbeit, wie im Hertensteiner Programm vorgesehen, bleibt allerdings ausser seiner Sichtweite.
Ein Impuls für eine auf Recht und Regeln basierte neue föderative Weltordnung, durch Transformation der UNO, unter Beibehaltung ihrer positiven Aspekte, kann auch von Kleinstaaten wie der Schweiz mit ihrer bewährten föderativen Tradition, ausgehen.
Absatz 4 des Zweckartikels unserer Bundesverfassung, ist nicht bloss eine Deklaration der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegenüber der Weltgemeinschaft als eines sich der Nachhaltigkeit und Friedfertigkeit selbst verpflichtenden Landes. Er ist Handlungsauftrag, dessen völkerrechtliches Aushängeschild im lateinischen Namen Confoederatio Helvetica und seinen welschen Variationen Confédération Suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun Svizra deutlich zum Ausdruck kommt. Unser bundestaatlicher Föderalismus verkörpert nicht bloss eine Idee, er hat sich seit 1848 bewährt und kann deshalb ein Vorbild, aber nicht im Sinne einer einfach zu kopierenden Blaupause, sein. Als verlässlicher Kompass kann er Richtung friedliche und gerechte Weltordnung orientieren, ebenso wie die vom Institut für Föderalismus der Universität Fribourg aufgelisteten rund dreissig weiteren föderalistisch organisierten Länder dazu ihren Beitrag leisten können.
Einsichtig ist auch, dass eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, was nicht zuletzt der Hitzesommer 2026 gezeigt hat, nur global in einer friedfertigen und gerechten internationalen Ordnung möglich ist.
Es ist nicht unbescheiden, wenn die Schweiz zur Erreichung dieser beiden verfassungsmässigen Ziele (Art. 2 Abs. 4), unser föderatives Modell in die globale Diskussion einbringt. Es ist ein Akt verantwortlicher Staatsräson.
Die völkerrechtliche Aufgabe des Einsatzes für eine Weltkonföderation ist als auswärtige Angelegenheit primär Sache des Bundes. Wie das verfassungsmässig viel weiter gesteckte Ziel einer weltweiten „Förderung der Demokratie“ (Art. 54 Abs. 4 BV) kann die globale föderative Zielstellung bereits jetzt verfassungskonform in Angriff genommen werden.
Eine Rückfrage bei der Co-Direktorin des genannten Föderalismus Instituts hat dies bestätigt.
Auch Kantone und Gemeinden können dabei tatkräftig mitwirken. Nicht zu vergessen sind die erfolgreichen Dorf- und Städte-Partnerschaften über die Landesgrenzen ehemals verfeindeter Nationen hinaus, die sich nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges bis heute als heilsam erwiesen haben. Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit können ebenfalls zur Konkretisierung der Good Governance mittels Information und Anleitung föderaler Organisationsformen ihren Beitrag leisten.
Wir alle als bloss vorübergehende Gäste auf dieser Erde und zukünftige Weltbürgerinnen und Weltbürgern können uns dafür einsetzen, um ein gastfreundliches weltweites föderales Zusammenleben zu ermöglichen.
*Der Autor dieses Artikels, lic.iur und lic.phil. Louis Kuhn, ist Mitglied der SGA-ASPE und ehemaliger Ombudsmann des Kantons Baselland.
Kurz und kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. Heute im Fokus: Die Durand-Linie. Ein 130-jähriger Grenzkonflikt treibt Pakistan und Afghanistan in den Krieg und stellt Islamabads Mediatorrolle infrage. Nr. 508 | 25.08.2026
Der Überblick zur schweizerischen Aussenpolitik entlang ihrer zentralen Gebiete. Online nachgeführt und aufdatiert. Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) und Markus Mugglin (Schweiz – Europäische Union: Eine Chronologie der Verhandlungen) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?). Zum Inhalt.
Das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union ist der Fluchtpunkt der aussenpolitischen Auseinandersetzungen im Lande. Bis zur Abstimmung über die neuen Verträge (“Bilaterale III”) präsentieren wir unsere Beiträge, die offiziellen Texte, ausgewählte Positionsbezüge von Parteien und anderen Akteuren sowie eine Chronologie gebündelt auf einer Seite (hier klicken).