Von aussen betrachtet, ist die schweizerische Neutralität nicht nur das Gelbe vom Ei. Namentlich in den angelsächsischen Ländern wird sie auch scheel angesehen: Während die Farmjungs aus Kansas oder Wyoming auf den Schlachtfeldern Europas ihr Leben opferten, um das Deutschland Adolf Hitlers und seiner zahlreichen Gefolgschaft niederzuringen, wischte die Schweiz nur vor der eigenen Türe und machte Geschäfte. Das war gut für die Schweiz und für die Schweizer, aber es gibt Engländer, denen das heute noch sauer aufstösst.
Keine Frage, die Schweiz ist mit der Neutralität gut gefahren. Dass sie sich aus den Weltkriegen herauszuhalten vermochte, darf auch dem Konto der Neutralität gutgeschrieben werden, ebenso, dass die Wahl zahlreicher Hauptquartierdomizile – FIFA zum Beispiel – auf die Schweiz fiel. Die Neutralität ist eine gute Sache.
Zur Neutralität kann man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein, ohne gleich aus der Politeia der Eidgenossen ausgeschlossen zu werden. Bei der Abstimmung im kommenden Monat steht das nicht zur Debatte. Dort ist die Frage, ob die Maxime der Neutralität, “immerwährend und bewaffnet” in die Verfassung einbetoniert werden soll.
Kern der Initiative ist die Ausweitung der militärischen Neutralität (keine Militärbündnisse) auf die wirtschaftliche Dimension: Keine Übernahme von wirtschaftlichen Sanktionen, die nicht vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen worden sind. Darin ist zunächst die Anerkennung der Allgemeingültigkeit der Vereinten Nationen und ihrer Instrumente impliziert – ein grosser Schritt seit der Auseinandersetzung um den Schweizer UNO-Beitritt. Es ist aber derzeit vor allem auch weltfremd: Der UNO-Sicherheitsrat ist gelähmt, weswegen keine Massnahmen gegen diejenigen Rechtsbrecher beschlossen werden, die etwas gleicher sind als alle anderen: Die Vetomächte Russland (Fall Ukraine), China (Fall Uiguren) oder USA (Fälle Venezuela, Iran).
Deshalb ergreifen die Willigen und Sanktionsfähigen auch Massnahmen ohne den UNO-Sicherheitsrat. Das sind die Staaten der Europäischen Union. Die Schweiz beteiligt sich an einer Reihe dieser Massnahmen. In einer Broschüre des Schweizerischen Friedensrats hat der Historiker Peter Hug sie zusammengestellt. Die von der EU übernommenen Schweizer Sanktionen betreffen 16 Länder plus die Hamas in Gaza. Es handelt sich vor allem um Vermögens- und Reisesperren gegen Kriegsverbrecher und Drahtzieher von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burundi, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Gaza (Hamas), Libyen, Moldawien, Zimbabwe, Sudan, Südsudan, Syrien und Venezuela. In Myanmar sind Rüstungs- und Dual-Use-Güter und militärische Ausbildung anvisiert. Die meisten Massnahmen sind gegen Russland und Belarus gerichtet, wo die Sektoren Rüstung, Erdöl, Raumfahrt, Eisen, Stahl, Zement, Holz, Dünger, die Kreditgewährung, das Versicherungswesen und der Flugverkehr betroffen sind. Gegen die Ukraine sind analoge Sanktionen im Technologiebereich verhängt.
Die EU ergreift auch Zwangsmassnahmen gegen Personen, die im Ukrainekonflikt das Falsche sagen und schreiben. So wurden dem in Brüssel lebenden Schweizer Putinisten Jacques Baud im vergangenen Jahr die Konten gesperrt und das Reisen verboten. Das EDA erklärte damals, die Schweiz habe solche Sanktionen nicht übernommen (ich habe mehrmals versucht, Herrn Baud unter den öffentlich auffindbaren Anschriften zu kontaktieren, um mich nach seiner Situation zu erkundigen, aber der Mann – ein “Publizist” – scheint unerreichbar).
Bei Annahme der Initiative wären die oben genannten, von der EU übernommenen Sanktionen zu streichen, und die Übernahme neuer Sanktionen – vielleicht gegen die Anführer der israelischen Siedler, die die Bevölkerung in den besetzten Gebieten schikanieren, bedrohen und vertreiben – ausgeschlossen.
Eine neutral abseits stehende Schweiz macht sich bei den Sanktionsmächten unbeliebt, weil sie zu Recht in den Ruch des Profiteurs gerät – als Umschlagplatz, Bankenplatz, Rückzugs-Ort. Dagegen bieten die Initianten das Mittel des “courant normal” an. “Courant normal” heisst, dass die neutrale Schweiz mit dem Sanktionierten und Boykottierten nur so viel Handel treibt, Bankgeschäfte macht, Hotelier spielt als es dem “gewohnten Lauf” entspricht. “Weiter wie bisher”.
Das tönt patent, aber wie sagt der Angelsachse ? the proof of the pudding is in the eating. Und der “courant normal” war in der Vergangenheit kein schmackhaftes Gericht. Denn irgendjemand muss Schiedsrichter spielen und entscheiden, wo der “courant” noch “normal” ist und wo nicht mehr. Es ist dieselbe Entscheidung, wie sie heute die Politik – die Neutralitätspolitik – zu fällen hat, mit dem Unterschied, dass im Szenario “Neutralitätspolitik” die politischen Autoritäten eine politische und politisch zu begründende Entscheidung treffen und im Szenario “immerwährende Neutralität” die Bürokraten. Irgendwo in einem Büro des Wirtschaftsministeriums wird ein Angestellter darüber befinden, ob eine Transaktion mit einem sanktionierten Akteur “normal” ist. Ist das besser? Ist es besser, wenn sagen wir eine Firma Schieberli & Co. ihren Schlungg direkt mit einem Beamten Küngeli im Bundeshaus Ost dreht, möglicherweise unter Vermittlung von Konsulenten einer Firma Schmirgel und Schleif? Ist es besser, wenn derartige Entscheide unter Ausschluss jeder neutralitätspolitischen Auseinandersetzung stattfinden können oder – Verfassungsrang – stattfinden müssen?
Die Neutralitätsinitiative ist die Schuldenbremse der Aussenpolitik. Sie wurde erlassen, um “die Politik” in ein finanzpolitisches Korsett zu zwingen, weil diese nicht imstande oder nicht willens war zu sparen. Heute wird in Bern händeringend versucht, die als notwendig erachteten Militärausgaben aus dem Korsett zu lösen und Handlungsspielraum zu gewinnen. Die Schuldenbremse hat die Politik nicht von den politischen Entscheidungen befreit. Ähnlich wird es dem Sanktionsverbot ergehen. Auch eine “immerwährend” neutrale Schweiz wird nicht darum herumkommen, neutralitätspolitische Entscheide zu fällen.
Neutralität ist eine gute Sache. Aber nicht in der Verfassung.
Kurz und kräftig. Die wöchentliche Dosis Aussenpolitik von foraus, der SGA und Caritas. Heute im Fokus: Dänemark – wo Sozialdemokraten die härteste Migrationspolitik Europas machen. Nr. 502 | 19.05.2026
Der Überblick zur schweizerischen Aussenpolitik entlang ihrer zentralen Gebiete. Online nachgeführt und aufdatiert. Neue Beiträge von Joëlle Kuntz (La neutralité, le monument aux Suisses jamais morts) und Markus Mugglin (Schweiz – Europäische Union: Eine Chronologie der Verhandlungen) sowie von Martin Dahinden und Peter Hug (Sicherheitspolitik der Schweiz neu denken - aber wie?). Zum Inhalt.
Das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union ist der Fluchtpunkt der aussenpolitischen Auseinandersetzungen im Lande. Bis zur Abstimmung über die neuen Verträge (“Bilaterale III”) präsentieren wir unsere Beiträge, die offiziellen Texte, ausgewählte Positionsbezüge von Parteien und anderen Akteuren sowie eine Chronologie gebündelt auf einer Seite (hier klicken).