Interview

«Alle aktuellen Konflikte haben ihren Ursprung im mangelnden Schutz der Menschenrechte»

Zuviel Gewicht auf militärische Rüstung – zuwenig auf der Einhaltung der Grundrechte. Lisa Salza von Amnesty International Schweiz fordert eine Kurskorrektur bei der  Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): Sie soll «eine Auslegeordnung autoritärer Handlungsmuster in ihrem Einflussbereich erstellen». Und die Schweiz als Vorsitzland «sollte eigentlich in einem laufenden Austausch mit der Zivilgesellschaft stehen».

 Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, ein Kernprinzip der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),  ist zurzeit in den Hintergrund gerückt. Im Vordergrund stehen die Verteidigung gegen Aggressionen, die Aufrüstung und die Konfrontation. Was sagen Sie dazu?

Der Fokus auf militärische Aufrüstung zur Bekämpfung der zahlreichen Konflikte geht auf eine überholte Auffassung von Sicherheit zurück, auch wenn wir in erster Linie durch militärische Konflikte zunehmend bedroht sind. Eine Übergewichtung der militärischen Dimension von Sicherheit widerspricht dem Geist der OSZE. Diese plädiert für eine umfassende Sicherheit und dafür, dass alle Dimensionen von Sicherheit, einschliesslich der wirtschaftlichen und der menschlichen Sicherheit, gewährleistet sein müssen, damit die Menschen wirklich geschützt sind. Diese drei Dimensionen müssen in Kombination oder sich gegenseitig bestärkend verstanden werden. Alle aktuellen Konflikte haben ihren Ursprung im mangelnden Schutz der Menschenrechte.

Mit dem Ukrainekrieg und den Veränderungen in den USA  sind die militärische Bedrohung Europas real und die ungenügende militärische Verteidigungsfähigkeit offensichtlich geworden.

Das ist eine Frage der Perspektive und des Narrativs. Die einen sagen,  in der aktuellen Weltlage mit einer Vielzahl und einem Erstarken von bewaffneten Konflikten müssten wir die Ressourcen für militärische Verteidigung priorisieren. Ich stelle in Frage, dass wir mit einer Aufstockung der Ressourcen für militärische Verteidigung an Sicherheit gewinnen. Denn eine solche Priorisierung geht immer auf Kosten anderer Investitionen, beispielsweise in soziale Sicherheit oder in Bildung. In unserer Analyse haben die bewaffneten Konflikte, die die Welt aktuell in Atem halten, alle auch einen Ursprung darin, dass die Repression gegen die Zivilgesellschaft, gegen die freie Meinungsäußerung zugenommen hat. Oder anders formuliert: Die Repression der Zivilgesellschaft sollte als Frühwarnsignal für den Ausbruch völkerrechtswidriger Konflikte stärker berücksichtigt werden.

Wo zum Beispiel?

In Russland haben wir gesehen, wie der Raum für die Zivilgesellschaft, sich zu äussern, die Regierung zu kritisieren und von ihr Rechenschaft einzufordern, sich immer stärker geschlossen hat. Das geschah durch Angriffe auf die Zivilgesellschaft und die freien Medien, durch strafrechtliche Verfolgung von DissidentInnen und die Unterwanderung des Rechtstaates. Der bewaffnete Angriff auf die Ukraine war erst möglich, als die interne Opposition völlig ausgemerzt war. Solange die Zivilgesellschaft noch genügend Raum hat , um die eine Regierung für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen, solange die checks and balances in der Gewaltenteilung funktionieren, sind die Hürden für eine Regierung zu hoch, um einen völkerrechtswidrigen Angriff zu starten.

Wenn wir den Fall Gaza nehmen, trifft das nicht zu. Israel ist eine lebendige Demokratie mit einer starken Zivilgesellschaft, und dennoch hat die Regierung Völkerrecht in grossem Stil verletzt. Die Zivilgesellschaft hat das Vorgehen in Gaza mehr oder weniger geschluckt.

In der Praxis haben die israelischen Behörden Menschenrechtsorganisationen systematisch eingeschränkt, delegitimiert und kriminalisiert – nicht nur, aber insbesondere jene, die Menschenrechtsverletzungen in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten dokumentieren. Der Konflikt zwischen Israel und der Hamas in Gaza ist deshalb ein gutes Beispiel dafür, wie das Erstarken von autoritären Tendenzen dem Ausbruch von vermehrten bewaffneten Konflikten Vorschub leistet. Premierminister Netanyahu hat in den letzten Jahren zunehmend autoritär regiert. Natürlich hat die Zivilgesellschaft noch Möglichkeiten, auf die Strasse zu gehen, ihre Meinung auszudrücken. Aber sie hat nicht mehr wirklich die Möglichkeit, politisch Einfluss zu nehmen im Sinne, dass die Kritik der Zivilgesellschaft die Regierung daran hindern würde, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Was kann eine OSZE unternehmen, um den Schwächungen der Zivilgesellschaft, von der Sie sprechen, zu begegnen. Die Twitter-Einträge des Schweizer Vorsitzes melden Bewegung: Sitzungen, Treffen, Berichte. Was schaut da heraus?

Da sind wir eher skeptisch. Wir werden selten proaktiv in Kenntnis gesetzt von diesen Treffen, geschweige denn dazu eingeladen.

In Bern haben sich im April «focal points on the safety of journalists» getroffen. Das ist ein dringendes Thema. Im vergangenen Jahr wurden mehr Journalisten umgebracht als je. Es wäre wohl sinnvoll, wenn eine Organisation wie Amnesty International Gelegenheit hätte, sich mit jenen «focal points» auszutauschen. Haben Sie von diesem Treffen Kenntnis gehabt?

Nein, wir wussten nichts von diesem Treffen.

Der OSZE-Raum umfasst 57 Staaten. Wo sind die Menschenrechte und die Zivilgesellschaft am stärksten gefährdet? Gibt es regionale Differenzen? Priorisierungen?

Die OSZE-Staatengemeinschaft sollte erstens darauf fokussieren, die Zivilgesellschaft in Ländern zu schützen, die sich am Kipppunkt von einer Demokratie hin zu einer mehrheitlich von autoritäre Praktiken geprägten Regierungsführung befinden. In Russland beispielsweise war der Raum der Zivilgesellschaft vor fünfzehn Jahren zwar schon eingeschränkt, aber Protest war noch in verschiedenen Formen möglich. Heute ist dieser Raum vollständig geschlossen, auch weil die internationale Staatengemeinschaft die Repression lange zu wenig ernst genommen hat und wirtschaftliche Interessen über den Schutz der Zivilgesellschaft priorisiert hat. Am Kipppunkt gibt es noch Möglichkeiten, die Lage zugunsten der Demokratie zu beeinflussen, auch für die Staatengemeinschaft. Zum zweiten müssen bei der Lösungsfindung von Konflikten, ich denke da an erster Stelle an die Ukraine, die die kriegsbetroffene Bevölkerung angehört, konsultiert und im Zentrum der Lösungsfindung stehen. Bei allen sogenannten Friedensgesprächen ist die Zivilgesellschaft bis heute aussen vor geblieben. Drittens müsste die OSZE ihre Richtlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln nutzen, um private Akteure stärker in die Verantwortung zu nehmen, wenn sie autoritäre Praktiken begünstigen. Ich denke da an Techfirmen, die beispielsweise der US-Regierung KI-Software zur Verfügung stellen, um Protestierende zu verfolgen.

Bleiben wir beim Kipppunkt, wie Sie es nennen. Welches Land befindet sich gegenwärtig dort?

Es gibt mehrere Länder, die genannt werden könnten. Ein Beispiel, wo die Entwicklung besonders rasch in Richtung Autokratie geht, ist Georgien.

Wie lässt sich ein solcher Kipppunkt definieren? Gibt es einen Konsensus?

Wir können keinen genauen Zeitpunkt definieren, ab dem ein Land unwiderruflich in die Autokratie abgedriftet ist, aber es gibt eine ganze Reihe von autoritären Handlungsmustern. Wenn diese Überhand nehmen, ist der Raum der Zivilgesellschaft nicht mehr geschützt. Ein solches Handlungsmuster ist der Erlass von sogenannten Anti-NGO-Gesetzen, wie sie vor dreizehn Jahren erstmals die russische Regierung verabschiedet hat. Das sind Gesetze, welche die Funktionsfähigkeit und Finanzierung von NGOs stark unterbinden. Russland hat ein Drehbuch für autoritäres Handeln zur Verfügung gestellt. Ungarn, Georgien, Polen und andere Länder haben solche Gesetze dann übernommen. Ein anderes Muster ist der Missbrauch des Strafrechts zur Verfolgung von KritikerInnen. Ein Indiz dafür ist die Anzahl von Gewissensgefangenen oder von Prozessen ohne faires Verfahren. Ein drittes Muster ist das Bedienen eines  Sündenbock-Narrativs, das die Bevölkerung spalten soll, und MigrantInnen, LGBTQ-Menschen und Regierungskritikerinnen als Verursachende gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Probleme hinstellt. Ein viertes Merkmal ist die Unterwanderung von Mechanismen und Institutionen zur Kontrolle der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit, wie es beispielsweise in den USA passiert, wo die Gerichte und andere Schlüsselorgane des Rechtsstaates mit regierungsfreundlichen VertreterInnen besetzt werden. Schliesslich die Informationskontrolle. Das Ausmass, in dem  die Medienvielfalt und -freiheit eingeschränkt werden und mehrheitlich regierungsfreundliche Medien die politische oder öffentliche Meinung bestimmen, ist auch ein Indiz dafür, wie sehr die Zivilgesellschaft unter Druck ist.

Was könnte eine Organisation wie die  OSZE tun?

Die OSZE sollte eine Auslegeordnung – ein mapping – autoritärer Handlungsmuster in ihrem Einflussbereich erstellen, um Angriffe auf die Zivilgesellschaft und den eigenen Handlungsspielraum sichtbar zu machen. Die Staatengemeinschaft im UNO- und im EU-Raum hat sich dazu verpflichtet, MenschenrechtsverteidigerInnen zu schützen, weil ihre Relevanz für die Verteidigung der Menschenrechte anerkannt wird. Auch die Schweiz hat solche Schutzrichtlinien verabschiedet. Die  OECD hat Richtlinien für die Verantwortung von wirtschaftlichen Akteuren für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen. Die Anwendung dieser Richtlinien sollte von der OSZE besser orchestriert und stärker forciert werden.

Was sind MenschenrechtsverteidigerInnen?

Vereinfacht gesagt all jene Menschen, die sich friedlich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Das können AktivistInnen sein, Anwälte und Anwältinnen, Journalisten und  Journalistinnen, Umweltrechtsverteidiger und – verteidigerinnen. Das können aber auch Protestierende sein, die auf die Strasse gehen und sich gegen eine autoritäre Regierung wehren.

Und wie können die besser geschützt werden?

Mit unterschiedlichen Massnahmen. RegierungsvertreterInnen können beispielsweise Gerichtsprozessen von Gewissensgefangenen beiwohnen, um Präsenz und Sichtbarkeit zu signalisieren, Eine andere Massnahme ist die öffentliche Verurteilung der Diffamierung und Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen . Doch es gibt keine One-size-fits-all-Rezepte. Je nach Kontext können unterschiedliche Massnahmen wirksam – oder gar kontraproduktiv – sein. Öffentliche Unterstützung für eine Menschenrechtsverteidigerin kann eine wichtige Unterstützung sein oder das Risiko für die Person erhöhen.

Wer entscheidet, welcher Weg gewählt wird?

Letztendlich laufen die Fäden dort zusammen, wo die Agenda der OSZE bestimmt oder mitbestimmt wird.

Das heisst, dass der Vorsitz, im aktuellen Fall die Schweiz, einen Gestaltungsspielraum hat.

Ja, der Vorsitz kann Einfluss auf die Agenda nehmen. Die Schweiz könnte beispielsweise den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen beim Festlegen der Agenda konsequent priorisieren. Und sie kann Raum schaffen für Austausch zwischen . MenschenrechtsverteidigerInnen und RegierungsvertreterInnen, zum Beispiel indem sie an alle Konferenzen die von der Thematik betroffene Zivilgesellschaft einlädt und ihr angemessenen Raum zugesteht. Wichtig ist es, im Dialog zu bleiben, um sicherzustellen, dass getroffene Massnahmen auch Wirkung zeigen.

Geschieht dies?

Es gibt einmal im Jahr die sogenannte Warschau-Konferenz, zwischen OSZE-Staaten und VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Unsere Erwartung ist, dass die Zivilgesellschaft auch bei Entscheiden, die über Fragen der menschlichen Sicherheit hinausgehen,  miteinbezogen würde. Ein Momentbild reicht nicht aus, weil die Situationen sich wahnsinnig rasch ändern. Die OSZE-Spitze sollte eigentlich in einem laufenden Austausch mit der Zivilgesellschaft stehen.

Funktioniert dies mit dem Schweizer Vorsitz?

Es ist eine grosse Herausforderung, die Stimme der Zivilgesellschaft beim Schweizer Vorsitz wirklich hörbar zu machen. Für die Prioritätensetzung des Schweizer Vorsitzes 2026 wurden wir nicht konsultiert, wir konnten erst nachträglich Stellung dazu beziehen und mussten feststellen, dass die Stärkung der Zivilgesellschaft oder auch der Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnenbei den Prioritäten nicht explizit erwähnt werden. Wir haben uns als Zivilgesellschaft in einer Arbeitsgruppe organisiert…

die SGA-ASPE ist mit dabei…

… und mehrere Workshops durchgeführt oder geplant. Wir erwarten, dass wir als Zivilgesellschaft konsultiert, involviert und letztlich auch an themenspezifische Treffen, die uns betreffen, eingeladen werden.

Ein grosses Treffen des Schweizer Vorsitzes findet am 7./8. Mai in Genf statt, die Konferenz «Antizipation von Technologien – für eine sichere und humane Zukunft» . Dort geht es unter anderem um den von Ihnen angeführten Einsatz der Künstlichen Intelligenz für antidemokratische Massnahmen. Ist Amnesty in Genf in irgendeiner Weise involviert? Haben Sie Gelegenheit, Argumente zu präsentieren?

Soweit mir bekannt ist, haben wir da keine Einladung erhalten und sind nicht involviert.

Hätten Sie etwas zu sagen?

Ja, Amnesty verfügt über Expertise im Bereich der «Tech Rights». Wir haben zahlreiche Rechercheberichte zu diesem Thema veröffentlicht und mehrfach auf die Risiken von künstlicher Intelligenz, Überwachungstechnologie und mangelhafte Regulierung von Tech-Konzernen hingewiesen.

Sie haben eingangs darauf verwiesen, dass die Definition von Sicherheit und die Einschätzung von Sicherheitsrisiken eine Frage des Narrativs und der Perspektive sind. Das gilt auch für die Menschenrechte, beispielsweise die Meinungsfreiheit. Es gibt ein Narrativ von rechts, das beispielsweise viel Verständnis dafür hat, dass man die Rede- und Versammlungsfreiheit beschneidet.

Tatsächlich wird die Universalität der Menschenrechte durch das Erstarken von autoritär agierenden Regierungen in Frage gestellt. Es ist in deren Interesse, unverhandelbare Menschenrechte zu relativieren und Unklarheit darüber zu schaffen, ob Menschen überhaupt Rechte haben und welche das sind.  In der aktuellen Lage, wo viele Sicherheiten und Rechte zu bröckeln beginnen und die multilaterale Menschenrechtsarchitektur von verschiedenen Seiten angegriffen wird, ist es sehr wichtig, dass wir uns nicht auf dieses Narrativ einlassen und an der Universalität der Menschenrechte festhalten.

Der amerikanische Vizepräsident Vance hat den Europäern im vergangenen Jahr Verrat an den eigenen Werten, insbesondere der Rede- und Versammlungsfreiheit,  vorgeworfen. Er erwähnte Urteile gegen Teilnehmer an Koranverbrennungen in Schweden, gegen Gebets-Proteste vor Abtreibungskliniken in Grossbritannien, gegen die Autoren von «anti-feministischen» Online-Posts und anderes mehr. In der Schweiz haben wir den Fall des Moskau-freundlichen Publizisten Jacques Baud, der von der EU mit Reiseverbot und Kontosperre belegt wird, weil er Russlands Krieg gegen die Ukraine verteidigt.

Die Frage, wo die Meinungsäusserungsfreiheit endet, wird immer wieder gestellt. Diese Freiheit geht so weit, bis sie zu Hass oder Gewalt aufruft. Sobald das öffentliche Interesse oder der Ruf und die Integrität eines anderen Menschen angegriffen werden, ist es keine geschützte Form der Meinungsäußerungsfreiheit mehr.

Damit sind Sie auf schlüprigem Boden. Des einen Hass ist des anderen legitime Propaganda. Vance ist ein Heuchler, sicher, aber die von ihm angeführten Fälle sind ja real.

Da kommen wir wieder auf die Frage zurück, wer die Hoheit über das Narrativ hat. Vance hat damals tendenziös gewisse Beispiele genannt und andere – solche im eigenen Land – verschwiegen. Er hat ja quasi den Niedergang von Europa beschworen, obwohl die Meinungsäußerungsfreiheit und Versammlungsfreiheit bei uns einen hohen Wert hat. Ich bedauere, dass einer solchen Rede, die ein Angriff auf all jene Werte, für welche die UNO- Staatengemeinschaft einen Konsens gefunden hat, und auf welchen die Menschenrechts-Charta fusst, so viel Raum zugesprochen wurde.

Wenn ein amerikanischer Vizepräsident so etwas sagt, muss der Äusserung selbstverständlich viel Raum gegeben werden. Der Punkt sind die vorgetragenen Sachverhalte, die real sind. Mit Ausnahme der rechtsextremen Publikationen waren sich alle einige, dass der US-Vizepräsident ein Heuchler ist, weil die US-Regierung selbst die Rede- und Versammlungsfreiheit beschneidet, aber niemand vermochte zu sagen: «er hat recht».

Persönlich fand ich auch nicht, dass er recht hatte. Aber das ist letztlich eine politische Frage. Amnesty macht keine politischen Analysen. Wir verweisen auf den völkerrechtlichen Rahmen von politischen Entscheiden. Auch das kann heikel sein: Wenn wir in der Schweiz die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kritisieren, werden wir von gewissen Exponenten als linksaktivistische Organisation diffamiert. Das zeigt, wie stark politisiert der Diskurs über Menschenrechte geworden ist. Dabei geht immer stärker verloren, dass das Völkerrecht eine Leitplanke ist, auf die sich die Staatengemeinschaft geeinigt hat. Diese gemeinsamen Spielregeln werden immer stärker in Frage gestellt,  da wollen wir  Gegensteuer geben – und die «offizielle Schweiz» sollte dies auch tun.

 

 

#Europa #OSZE #Schweizer Aussenpolitik #Sicherheit

Lisa Salza ist Verantwortliche für Länderarbeit bei Amnesty Schweiz.

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